9467/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0166-I/4/2011

Wien, am 20. Dezember 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Oktober 2011 unter der Nr. 9592/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Mindestsicherung, aktuelle Daten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 47:

Ø  Wann ist die Umsetzung der Art.-15a-Vereinbarung in den einzelnen Bundeslän­dern in Kraft getreten?

Ø  Welche Unterschiede haben Sie bei der Umsetzung und der Vollziehung zwi­schen den einzelnen Bundesländern festgestellt?

Ø  In welchen Bundesländern gibt es Strafbestimmungen bei Missbrauch?

Ø  Welche zusätzlichen Leistungen über die Art. 15a-Vereinbarung hinaus sind in den einzelnen Bundesländern vorgesehen?

Ø  Wie wirken sich diese Zusatzleistungen im Hinblick auf die Differenz zu einem durch Arbeit erzielbaren Einkommen als Anreiz für oder gegen eine Arbeitsauf­nahme aus?

Ø  Ist die Zählweise in den statistischen Meldungen der Bundesländer mit diesen ausreichend geklärt und aussagekräftig (Stichtagszahlen oder Gesamtanzahl während eines Zeitraums)?

Ø  Wie funktioniert aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen?

Ø  Gibt es bei der Behörden-Zusammenarbeit Verbesserungsbedarf, wenn ja in wel­chen Bereichen oder in der Zusammenarbeit mit welchen Bundesländern?


Ø  Liegen Ihnen ausreichend Informationen über die Vollziehung der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung sowie damit zusammenhängende Zahlen und Daten vor, um ein effektives Monitoring der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewähr­leisten und diese Anfrage vollständig beantworten zu können?

Ø  Wenn nein, was werden Sie unternehmen oder vorschlagen, um ein effektives Monitoring sicherstellen zu können?

Ø  In welcher Weise und wann werden Sie den Nationalrat und den Bundesrat über die Umsetzung und die Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ein­schließlich aussagekräftiger (Kenn-)Zahlen, Daten und Fakten informieren, um al­lenfalls notwendige Systemanpassungen vornehmen zu können?

Ø  Wie lauten die aktuellen Zahlen der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Min­destsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern und entsprechend der „Statis­tik-Anlage" zur Art.-15a-Vereinbarung?

Ø  Wie stellt sich die Anzahl der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindest­sicherung im Verhältnis zu einem möglichst aktuellen vergleichbaren Stand der Bezieher/innen von Sozialhilfe-Geldleistungen in den einzelnen Bundesländern dar?

Ø  Wie hoch sind die Gesamtausgaben sowie die - im Vergleich zur früheren Sozial­hilfe - zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Min­destsicherung jeweils beim AMS, in der Krankenversicherung und bei den einzel­nen Bundesländern?

Ø  Wie hoch sind diese Gesamtausgaben im Vergleich zu den bei Abschluss der Vereinbarung vorgelegten Schätzungen?

Ø  Wie erklärt sich die Differenz für die einzelnen Bundesländer?

Ø  Wie sieht die Prognose dieser Gesamtausgaben für das Jahr 2012 aus?

Ø  Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben die ein­zelnen Bundesländer dem AMS zuletzt für Vermittlungsmaßnahmen bzw. zur Aktivierung für den Arbeitsmarkt gemeldet?

Ø  Wie viele davon sind beim AMS als arbeitssuchend registriert?

Ø  Wie erklärt sich im Einzelnen die Differenz zwischen den dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Gesamtzahl?

Ø  Wie erklärt sich für die einzelnen Bundesländer die Differenz zwischen der Anzahl der dem AMS gemeldeten und den beim AMS vorgemerkten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

Ø  Wie vielen der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Min­destsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde eine Schulungsmaß­nahme oder die Teilnahme an einem Aktivierungsprogramm oder dgl. angeboten?

Ø  Wie viele davon haben an einer solchen Maßnahme teilgenommen?

Ø  Welche Bundesländer beteiligen sich in welcher Weise und welchem Umfang ak­tiv an AMS-Maßnahmen zur Reintegration von Bezieher/innen der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt?

Ø  Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, wurden zu einem Vorstellungsgespräch vermittelt?

Ø  Wie viele der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Min­destsicherung haben wieder eine Arbeit aufgenommen und nach welchem Zeit­raum des Bezugs von Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierter Mindestsicherung, auf­gegliedert nach Bundesländern und vorangegangenem Bezugszeitraum?

Ø  In wie vielen Fällen war eine solche Arbeitsaufnahme nachhaltig, d.h. dauerte mindestens 1 Monat, aufgegliedert nach Bundesländern?

Ø  In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurden Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung an Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Min­destsicherung eingestellt und aus welchen Gründen?


Ø  In wie vielen Fällen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, hat das AMS einen „Sperr"-Vermerk, z.B. we­gen Verletzung von Meldepflichten oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, einge­tragen?

Ø  In welcher Weise wurden die Bundesländer darüber informiert?

Ø  Welche Vorgangsweise wird in den einzelnen Bundesländern bei Vorliegen eines solchen „Sperr"-Vermerks eingehalten?

Ø  Welche Zeit vergeht in den einzelnen Bundesländern bis zu einer Kürzung?

Ø  In wie vielen Fällen hat der „Sperr"-Vermerk in den einzelnen Bundesländern zur vorgesehenen Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geführt?

Ø  Was sind die Gründe für die Differenz?

Ø  In wie vielen Fällen in den einzelnen Bundesländern wurde die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gekürzt und aus welchen Gründen?

Ø  Wie überprüfen die einzelnen Bundesländer die Arbeitswilligkeit von Bezieher/in­nen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

Ø  In welcher Weise überprüfen die einzelnen Bundesländer die anspruchsbegrün­denden Angaben der Antragsteller/innen hinsichtlich vorhandener Vermögens­werte (z.B. Auto, Grundbuchseintragungen, Bank-Guthaben), Haushaltseinkom­men, anzurechnende Unterhaltsleistungen und gültiger Aufenthaltstitel?

Ø  Treffen die Medienberichte zu, dass in Wien an Studierende Mindestsicherung unabhängig von Unterhaltsansprüchen ausgezahlt wird?

Ø  Wie viele Studierende beziehen in Wien Mindestsicherung?

Ø  Wie viele davon sind dem AMS gemeldet worden?

Ø  Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen in Wien für Studierende?

Ø  Wie werden diese Anspruchsvoraussetzungen geprüft?

Ø  Wie häufig sind die Kundenkontakte in den einzelnen Bundesländern, aufgeglie­dert nach Gruppen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung - entsprechend Tabelle 1 der Statistik-Anlage zur Art.-15a-Vereinbarung?

Ø  In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde die Bedarfsorien­tierte Mindestsicherung abgelehnt, entzogen oder rückgefordert, weil sich heraus­gestellt hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen oder bspw. Ver­mögen oder andere Einkünfte verschwiegen wurde?

Ø  Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden in den einzelnen Bundesländern durch den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsiche­rung in die Krankenversicherung einbezogen?

Ø  Wie hoch ist das Beitragsaufkommen für Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den einzelnen Bundesländern, welche Ausgaben stehen dem gegenüber?

Ø  Falls ein Bundesland eine „äußerst großzügige" Umsetzung und Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgt: Welche Vorschläge werden Sie in diesem Zusammenhang für den nächsten Finanzausgleich machen, damit eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen werden kann?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzler­amtes. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9590/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der parlamentarischen Anfrage Nr. 9591/J durch den Herrn Bundesminister für Ge­sundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen