9475/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0275-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9599/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „sichergestellte Gegenstände in der Papiertonne von Wolfgang Priklopil“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zunächst ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Anfrage im Hinblick darauf, dass sich diese auf eine Strafsache bezieht, die nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinem Hauptverfahren geführt hat, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, nur so weit möglich ist, als Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten nicht verletzt werden. Soweit die Anfrage auf die Preisgabe von höchstpersönlichen Details zu den Lebensumständen von Verfahrensbeteiligten abzielt, ist ferner auf meine Verpflichtung zum Datenschutz hinzuweisen.


Darüber hinaus kann eine Beantwortung nur hinsichtlich jener Fragen erfolgen, die sich auf Vorgänge beziehen, die dem Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft und damit dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz unterliegen.

Zu 1:

N.K. wurde hiezu am 15. Oktober 2009 befragt. Details zu dieser Befragung können aufgrund der in der Einleitung angeführten Umstände nicht bekanntgegeben werden.

Zu 2:

Ja, die damalige Betreiberin der Pension M. wurde hiezu am 28. Mai 2009 befragt.

Zu 3 und 4:

Nach den vorgenommenen Ermittlungen (vor allem Vernehmung der damaligen Betreiberin der Pension und der Mutter des W. P.) steht fest, dass die Mutter des W. P. in der erwähnten Pension in der Zeit vom 15. Juli 2006 bis 22. Juli 2006 gemeinsam mit ihrer Mutter einen Urlaub verbrachte. W. P. chauffierte die beiden Frauen zum Urlaubsort und holte sie dort wieder ab. N.K. war weder bei diesem Urlaubsaufenthalt noch bei den Fahrten zum und vom Urlaubsort dabei.

 

Wien,       . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl