9476/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0276-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9600/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Girokonto von Wolfgang Priklopil“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zunächst ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Anfrage im Hinblick darauf, dass sich diese auf eine Strafsache bezieht, die nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinem Hauptverfahren geführt hat, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, nur so weit möglich ist, als Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten nicht verletzt werden. Soweit die Anfrage auf die Preisgabe von höchstpersönlichen Details zu den Lebensumständen von Verfahrensbeteiligten abzielt, ist ferner auf meine Verpflichtung zum Datenschutz hinzuweisen.


Darüber hinaus kann eine Beantwortung nur hinsichtlich jener Fragen erfolgen, die sich auf Vorgänge beziehen, die dem Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft und damit dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz unterliegen.

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Nein.

Zu 3 bis 9:

Bei dem in der Anfrage angeführten Konto handelte es sich nicht um ein Girokonto, sondern um ein Wertpapier-Verrechnungskonto, zu dem ohnedies Auszüge zur Verfügung standen. Im Übrigen verweise ich auf die Einleitung meiner Anfragebeantwortung.

 

Wien,        . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl