9478/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0277-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9601/J-NR/2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „handschriftliche Aufzeichnungen von Natascha Kampusch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Vorweg ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Anfrage im Hinblick darauf, dass sie sich auf eine Strafsache bezieht, die nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinem Hauptverfahren führte, und dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, nur so weit möglich ist, als Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten nicht verletzt werden. Soweit die Anfrage auf die Preisgabe von höchstpersönlichen Details zu den Lebensumständen von Verfahrensbeteiligten abzielt, ist ferner auf meine Verpflichtung zum Datenschutz hinzuweisen.
Darüber hinaus kann eine Beantwortung nur so weit erfolgen, als sich die Fragen auf Vorgänge beziehen, die dem Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft und damit dem Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz unterliegen.
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Nein.
Zu 3 bis 7:
Der zuständige Staatsanwalt hielt nach der am 26. August 2006 im Beisein von Untersuchungsrichter und Kriminalpolizei erfolgten Durchsicht der Aufzeichnungen mit Amtsvermerk fest, dass sich daraus keine Hinweise auf allfällige Mittäter ergaben. Die Aufzeichnungen wurden nach Durchsicht der Berechtigten ausgefolgt.
Zu 8:
Ich verweise hiezu auf die Einleitung meiner Anfragebeantwortung.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl