9479/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und
Kollegen haben am
21. Oktober 2011 unter der Zl.
9609/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette und
Beratungsverträge 2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ich
verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 4141/J-NR/2009
vom
12. Februar 2010. Im Jahr 2010 gab es keine Änderungen in
meinem Büro.
Ab
21. April 2011 habe ich zusätzlich das Amt des Vizekanzlers
übernommen und es wurde
ein Staatssekretariat
im Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) eingerichtet Ab 21. April bis zum Stichtag 30. September 2011 wurden deshalb weitere
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im
Ministerbüro sowie im neuen Büro
des Staatssekretärs im BMeiA beschäftigt.
-
MMag. Thomas
SCHMID, Arbeitsleihe, Institut für Bildung und Innovation, als
Pressesprecher ab 21. April 2011 bzw. mit
Sondervertrag gem. § 36 VBG 1948, als
Pressesprecher ab 1. August 2011 im Ministerbüro;
- Gesandter Mag. Christian EBNER, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948 (BMeiA), als Referent ab 8. August 2011 im Ministerbüro, ersetzt Botschafter Dr. Thomas Oberreiter;
-
MMag. Dr. Patrick SEGALLA, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948,
dienstzugeteilt
vom Bundeskanzleramt,
als Referent ab 21. April 2011 im Ministerbüro;
- MMag. Johannes KASAL, Sondervertrag gem. § 36 VBG 1948, als Referent ab 15. Juli 2011 im Ministerbüro, ersetzt Mag. Florian WELZIG;
- Dr. Martin LEDOLTER, Arbeitsleihe, Institut für Bildung und Innovation, als Referent ab 2. Mai 2011 im Ministerbüro;
-
Mag. (FH) Martha PENZ, Arbeitsleihe, Institut für Bildung und
Innovation, ab 2. Mai
2011 als Referentin im Ministerbüro.
2011 sind ausgeschieden:
- Mag. Florian WELZIG, Sondervertrag gem. § 36 VBG, vom 21. April 2011 bis 30. Juni 2011 als Referent im Ministerbüro;
-
Botschafter Dr. Thomas OBERREITER, Beamter gem. BDG 1979 (BMeiA), bis
21.
August 2011 als stellvertretender Leiter.
Zum Büro des Herrn Staatssekretärs:
- Gesandter Dr. Peter HUBER, Beamter gem. BDG 1979 (BMeiA), ab 21. April 2011 als Leiter des Büros des Staatssekretärs;
- Legationsrätin Mag. Katalin HUBER, Vertragsbedienstete gem. VBG 1948 (BMeiA), ab 21. April 2011 als Referentin im Büro des Staatssekretärs;
-
Legationssekretär Mag. Florian KORCZAK, Vertragsbediensteter gem.
VBG 1948
(BMeiA), ab 21. April 2011 als Referent im Büro des Staatssekretärs;
- Sven PÖLLAUER, Arbeitsleihe, Institut für Bildung und Innovation, ab 2. Mai 2011 als Pressereferent im Büro des Staatssekretärs.
Zu Frage 5:
Die Gesamtkosten im Sinne der Anfrage betrugen EUR 648.464,14.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Im Ministerbüro
waren elf Sekretariats- und Kanzleikräfte (davon zwei in Teilzeit) sowie
zwei Kraftfahrer
beschäftigt. Arbeitsleihverträge bestanden nicht.
Zu Frage 9:
Ein Wechsel in den auswärtigen Dienst ist nur nach
erfolgreicher Absolvierung des
Aufnahmeverfahrens gemäß
Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen
Dienstes - Statut (BGBl. I Nr.
129/1999) möglich.
Auf Basis der sich aus dem Mobilitäts- und Rotationsprinzip
ergebenden
Verwendungsänderungen hat
ergänzend zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl.
6805/J-NR/2010 vom 3. Jänner 2011 ein weiterer Mitarbeiter,
Botschafter Dr. Thomas
OBERREITER, eine andere Funktion im Ressortbereich des BMeiA (Missionschef der
Österreichischen Botschaft Luxemburg; per 22. August 2011)
übernommen. Botschafter Dr.
OBERREITER war bereits vor seiner Kabinettstätigkeit als
Bundesbediensteter im
Personalstand des BMeiA tätig.
Zu Frage 10:
Keine.
Zu Frage 11:
Folgende Bedienstete unterstützen mich bei der Presse- und Medienarbeit:
- Gesandter Mag. Alexander SCHALLENBERG
- MMag Thomas SCHMID
- Mag.(FH) Isabella PÖSCHL
Der
Staatssekretär im BMeiA wird von Sven PÖLLAUER bei der
Presse- und Medienarbeit
unterstützt.
Zu Frage 12:
Im BMeiA ist
eine Abteilung für Presse und Information sowie eine Stabstelle
für die
Koordination der
außenpolitischen Informationstätigkeit eingerichtet.
Die Stabstelle hat
einen Leiter und eine Referentin. In der Abteilung für Presse und
Information sind derzeit vier Referentinnen und Referenten mit
regelmäßigen Kontakten zu
österreichischen und internationalen
Medien befasst. Weitere Mitarbeiter in der Abteilung für
Presse und Information sind unter anderem mit der Erstellung des
Außen- und
Europapolitischen Berichts, der Betreuung der „Elektronischen Basis
Information
Außenpolitik“ (ELBA), der Organisation und Abwicklung von
Veranstaltungen im Rahmen
der EU-Gemeinderäte-Initiative und der inhaltlichen und organisatorischen
Gestaltung der
Homepage des Außenministeriums sowie der Homepages der über hundert
Vertretungsbehörden im Ausland
verantwortlich.
Hinsichtlich
der weiteren Aufgaben der Presseabteilung meines Ressorts verweise ich auf die
Geschäftseinteilung
des BMeiA.
Zu Frage 13:
Eine
Verschwiegenheitspflicht vereinbart das BMeiA etwa bei Aufträgen an
Unternehmen in
Bauangelegenheiten
bzw. bei Werkverträgen mit Einzelpersonen im Bereich der
außenpolitischen Dokumentation / Katalogisierung. Die
Verschwiegenheitsbestimmung ist
dem jeweiligen Vertragsinhalt angepasst, beispielsweise wird folgende
Formulierung
verwendet: „Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Verschwiegenheit
über alle ihm im
Rahmen seiner Leistung bekannt werdenden Tatsachen gegenüber Dritten
verpflichtet, und
zwar auch nach Ablauf der Geltungsdauer des gegenständlichen Vertrages,
soweit er nicht
ausdrücklich in Schriftform durch den Auftraggeber von dieser
Verschwiegenheitspflicht
entbunden wird.“
Zu Frage 14:
Das
BMeiA hat an die Fa. GFK Austria im Jänner 2009 einen Auftrag
für Meinungsumfragen
/ Beratung zum Themenbereich Einstellung der österreichischen
Öffentlichkeit zur EU in der
Höhe von € 40.800 erteilt, im Dezember 2009 einen Auftrag für
eine Umfrage betreffend
außenpolitische
Ziele in der Höhe von € 54.000 erteilt sowie im Dezember 2010 einen
Auftrag zur Erhebung der Erwartungshaltung der Österreicherinnen und
Österreicher
betreffend die
Unterstützungsleistungen des BMeiA insbesondere in konsularischen
Notfällen
im Ausland in der Höhe von € 50.000 erteilt.