9481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0159-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. DEZ. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und

Kollegen vom 21. Oktober 2011, Nr. 9604/J, betreffend politische und

abfallwirtschaftliche Maßnahmen der Bundesregierung zu Elektroschrott

und Energiesparlampen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Oktober 2011, Nr. 9604/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Restmüllanalysen werden insbesondere von Abfallverbänden und Ämtern der Landesregierungen durchgeführt und dienen als Grundlagen zur Optimierung von Sammelsystemen zur getrennten Sammlung. Das BMLFUW hat beispielsweise die Wiener Altstoff- und Restmüllanalyse 2009 genützt, schadstoffhaltige Produkte im Restmüll zu identifizieren. Die Analyse ergab einen Anteil von rd. 1,1% an Elektroaltgeräten im Wiener Restmüll. Dies entspricht etwa 3,4 kg/EW/a. Im Vergleich dazu werden rd. 9 kg/EW/a an Elektroaltgeräten getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Zu bemerken ist weiters, dass Restmüllanalysen aus dem nicht-städtischen Bereich weitaus geringere Anteile von Elektroaltgeräten im Restmüll ergeben.

 

Zu Frage 2:

 

Die o.a. Wiener Restmüllanalyse ergab eine Quote von 0,004% an Energiesparlampen (sonstige Leuchtstoffröhren: 0,008%) im Restmüll. Umgerechnet wären dies 0,012 kg/EW/a (sonstige Leuchtstoffröhren: 0,024 kg/EW/a). Rund 90 % aller Leuchtstofflampen werden getrennt erfasst und einer Verwertung gemäß dem Stand der Technik zugeführt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Gemäß § 28a AWG 2002 haben die Gemeinden Abgabestellen für Elektroaltgeräte einzurichten, wobei Leuchtstofflampen von den anderen Geräten getrennt als eigene Sammelfraktion erfasst werden müssen. In der Elektroaltgeräteverordnung, die 2005 in Kraft getreten ist, wird die Sammlung, Behandlung sowie deren Finanzierung geregelt, umfangreiche Meldepflichten ergänzen diese Bestimmung. Der Handel ist verpflichtet, beim Verkauf eines Elektrogerätes (einer Lampe) wieder ein solches Altgerät zurückzunehmen. Damit verfügt Österreich über ein im europäischen Vergleich sehr dichtes Sammelsystem (rund 2200 kommunale und mehrere Tausend gewerbliche Rücknahmestellen).

 

Ergänzend dazu erfolgt eine österreichweit  koordinierte Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung aller Betroffenen (Gemeinden, Sammelsysteme, Wirtschaft sowie Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), um eine weitere Erhöhung der Sammelquote zu erzielen.

 

Zu Frage 5:

 

Sämtliche getrennt gesammelten Lampen wurden der Verwertung zugeführt, woraus sich eine tatsächliche Recyclingquote von 92% für 2010 ergab. Das im Zuge der Behandlung erfasste quecksilberhaltige Leuchtpulver wird nach Deutschland exportiert und in Untertagedeponien abgelagert. 2009 wurden 6,57 t Leuchtpulver exportiert; der tatsächliche Quecksilberanteil im Leuchtpulver liegt typischer Weise unter 1%.


Zu Frage 6:

 

Eine Überprüfung des Quecksilbergehaltes von in Österreich erhältlichen Leuchtstofflampen erfolgt im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung der Stoffverbote gemäß § 4 Abs.1 der Elektroaltgeräte-Verordnung. 2010 wurden 12 Typen von Energiesparlampen als Proben gezogen und einer Laboranalyse unterzogen. Bei 2 Typen wurde der zulässige Quecksilbergehalt überschritten und die diesbezüglichen weiteren Schritte (Anzeige, Verbot des Inverkehrsetzens) eingeleitet. Bei 10 weiteren Lampen gab es keine Beanstandung.

 

Zu Frage 7:

 

Nach den Messungen des Vereins für Konsumenteninformation bei einem Abstand von 30 und 50 cm ist die Strahlung der Sparlampen nicht höher als bei Haushaltsgeräten und daher nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich.

 

Zu Frage 8:

 

Das BMLFUW sieht derzeit keinen weiteren Forschungsbedarf zu diesem Thema; derartige Forschungsvorhaben sind auch nicht bekannt.

 

Zu Frage 9:

 

Auf Basis des Umweltförderungsgesetzes werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten, z.B. der Tausch von konventionellen Leuchten bzw. Leuchtmitteln (z. B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) gegen LED-Systeme bzw. Leuchtmittel sowie Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen gefördert.

 

Zu Frage 10:

 

Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, der auf Basis eines Vorschlages der Europäischen Kommission erfolgt ist, enthält sowohl sinnvolle Verbesserungen der bestehenden WEEE-Richtlinie, als auch Punkte, die aus Sicht einer praktikablen Umsetzung kritisch zu bewerten sind. Unterstützenswert sind beispielsweise die Vorschläge betreffend eine geordnete Verbringung von Elektroaltgeräten zur Wiederverwendung sowie verbindliche Regelungen für den Internethandel.


Zu Frage 11:

 

Ein Sammelziel von 85% der anfallenden Elektroaltgeräte ist ambitioniert und geht von einer verbesserten Erfassung von allen wieder verwendeten und von im Rahmen der Metallsammlung erfassten Geräte (insbesondere der Großgeräte) aus. Der Vorschlag ist aus österreichischer Sicht durchaus akzeptabel.

 

Zu Frage 12:

 

Ein getrenntes Re-use Ziel von 5% wird nicht für alle Gerätekategorien unterstützt, da einerseits auch Geräte, die auf Grund der Inhaltstoffe bzw. ihres Energieverbrauches
(zB FCKW-Kühlgeräte) darunter fallen würden, andererseits auch ein Markt für diese Geräte vorhanden sein muss, was nach Auskunft von am Markt tätigen Re-use Unternehmen nicht immer der Fall ist. Generell ist Re-use ein wichtiges Thema, das auch im Abfallvermeidungsprogramm des BMLFUW prominent seinen Niederschlag findet.

 

Zu Frage 13:

 

Die Finanzierung der Sammlung von Altgeräten aus Haushalten ist in Österreich im Rahmen der Elektroaltgeräteverordnung für alle Beteiligten zufriedenstellend und lückenlos geregelt. Darüber hinausgehende Vorschläge des Europäischen Parlaments können diese Regelungen ergänzen.

 

Zu Frage 14:

 

Eine 0:1 Rücknahmeverpflichtung des Handels für bestimmte Kleingeräte, wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen, wird zur Erreichung der Sammelziele nicht nötig sein und bringt Nachteile für kleinere und mittlere Unternehmen. Zu befürchten ist, dass insbesondere durch die Zunahme des Internethandels von Elektrogeräten kleine Unternehmen nur noch als Rücknehmer die Sammellast zu tragen haben.

 

Zu Frage 15:

 

Ein separates Sammelziel für sehr kleine Geräte und Lampen ist im Vorschlag des Europäischen Parlaments (2. Lesung) nicht enthalten.

 

Der Bundesminister: