9482/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0156-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. DEZ. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 21. Oktober 2011, Nr. 9616/J, betreffend

Aufwendungen für Kabinette und Beratungsverträge 2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Oktober 2011, Nr. 9616/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Im Zeitraum vom 22.12.2010 bis 30.9.2011 waren folgende Referentinnen und Referenten im Ministerbüro beschäftigt:


 

Name
(in alphabetischer Reihenfolge)

Rechtsgrundlage

Zeitraum

besonderes

BERGER Michaela Sandra, Mag.

VBG 1948

22.12.2010 - 31.01.2011

 

BURJAN Martin, DI

VBG 1948

Seit 22.12.2010

 

FANKHAUSER Johannes, DI

Arbeitsleihvertrag

22.12.2010 - 31.07.2011

 

JUNG-LEITHNER Claudia, Mag.

Arbeitsleihvertrag

Seit 01.03.2011

 

MORE Elfriede Anna, Mag.

VBG 1948

Seit 22.12.2010

zu 50 %, da AL V/9

MAYRHOFER Johann, DI

Arbeitsleihvertrag

Seit 16.08.2011

 

MUHR Hermann

Arbeitsleihvertrag

22.12.2010 - 20.04.2011

 

OSTERMANN Doris, Mag.

VBG 1948

22.12.2010 - 31.12.2010

 

RATZENBERGER Stefan

Arbeitsleihvertrag

10.06.2011 - 30.09.2011

 

SCHEURINGER Margareta Mag.

VBG 1948

Seit 22.12.2010

 

SCHLERITZKO Ludwig, DI

VBG 1948

Seit 22.12.2010

 

SINKOVITS Josefine Mag.

VBG 1948

Seit 22.12.2010

 

 

Zum Zeitraum vor dem 22.12.2011 wird auf die parlamentarische Anfrage Nr. 7201/J vom 21.12.2010 verwiesen. Die Arbeitsleihverträge wurden mit dem Ökosozialen Forum Österreich und der Landwirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Gesamtkosten für die Referenten betrugen im Jahr 2010 € 766.767,47.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Im Ministerbüro waren 2010 insgesamt 16 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (einige jedoch nicht ganzjährig).

 

Zu Frage 8:

 

Bei keinen.


Zu Frage 9:

 

Im gefragten Zeitraum wurde eine Referentin (Mag. Doris Ostermann) auf Grundlage des VBG 1948 mit der Leitung einer Abteilung betraut.

 

Zu Frage 10:

 

Keine Personen, die im Ministerbüro seit 02.12.2008 beschäftigt waren, erhielten Aufträge bzw. Werkverträge seitens des BMLFUW.

 

Zu Frage 11:

 

Frau Mag. Jung-Leithner ist Pressesprecherin. Frau Mag. Ostermann ist zu 50 % im Kabinett für Presse und Medienarbeit zuständig.

 

Zu Frage 12:

 

Hiezu wird auf die Geschäfts- und Personaleinteilung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.

 

Zu Frage 13:

 

Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B-VG richtet sich an „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Eine Erweiterung des Kreises der zur Amtsverschwiegenheit Verpflichteten durch (zivilrechtlichen) Vertrag ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.

 

Eine Verschwiegenheitsklausel findet sich in allen vom BMLFUW abgeschlossenen Verträgen:

 


Allgemeine Vertragsbedingungen

Pkt. 2. Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Verschwiegen­heitspflichten, insbesondere zur Geheimhaltung aller in Ausführung dieses Auftrages erlangten Kenntnisse, sofern ihn der Auftraggeber nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Überdies verpflichtet sich der Auftragnehmer bei sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung für den Fall, dass er sich zur Erbringung seiner Werkleistung anderer Personen bedient, diese Verschwiegenheitspflichten auch allen anderen von ihm zur Erbringung des Werkes herangezogenen Personen zu überbinden und nur solche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die zur Geheimhaltung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden.

 

Zu Frage 14:

 

1. Auftragnehmer: Fa. Mag. Kratky KEG

    Gegenstand: Evaluierung laufender Kommunikationsmaßnahmen

    Auftragssumme: € 36.000;--

 

2. Auftragnehmer: Fa. Media + Public affairs consulting GmbH

    Gegenstand: Strategische Beratung/Politisches Themenmanagement

    Auftragssumme: € 42.000;--

 

3. Auftragnehmer: ARGE Glück/Kratky Kommunikationsarbeitsgemeinschaft

    Gegenstand: Beratung Markenprozess

    Auftragssumme: € 39.600;--

 

    Auftragnehmer: Fa. Young & Rubicam Vienna GmbH 

    Gegenstand:

·           Markenprozess BMLFUW

·           Markendreieck Haltung/Kompetenzen/Kernwert

·           Evaluierung der Marke Lebensministerium

·           Erkenntnisse bzw. Auswirkungen aus dem Markenprozess auf die aktuelle Kommunikation

·           Kreativ-Beratung Neukampagnen mit markenstrategischer Ausrichtung

             Slogan-Evaluierung

     Auftragssumme: € 60.000,--.


4. Auftragnehmer:  Fa. Young & Rubicam Vienna GmbH

    Gegenstand:

·           Beratungsleistung im Markenprozess

·           Strategische Beratung und politisches Themenmanagement

·           Evaluierung  laufender Kommunikationsmaßnahmen

    Auftragssumme: € 108.000,--

 

Der Bundesminister: