9484/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1068-II/BK/2.3/2011
Wien, am . Dezember 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 21.Oktober 2011 unter der Zahl 9606/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachfrage zur AB EU-weite Telefonhotline vermisste Kinder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Wie aus dem Wortlaut der KEM-V ersichtlich, können Organisationseinheiten des Bundes-ministeriums für Inneres oder nachgeordneter Sicherheitsdienststellen selber nicht Betreiber dieser Hotline sein, weshalb sich auch die Frage der Finanzierung zum Zeitpunkt der Anfrage 7919/J vom 15. März 2011 nicht stellte. Unter diesem Aspekt wurde auch ganz allgemein zu der Frage der Finanzierung auf das für den Bereich der Telekommunikation zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen. Eine Aussage zu der Finanzierung des Betriebes wurde nicht getätigt.
Entsprechend einer kürzlich getroffenen Vereinbarung des Bundesministeriums für Inneres mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend werden nunmehr die Einrichtungskosten für den Betrieb der Hotline 116 000 gemeinsam von den beiden Bundes-ministerien getragen.
Im Jahr 2012 werden (ohne Gesprächsgebühr) EURO 13.822,60 an Kosten anfallen. Davon entfallen EURO 11.722,60 auf die Einrichtung und EURO 2.100,-- (EURO 175,-- x 12) auf die Grundgebühr. Die Gesprächskosten sind gegenwärtig nicht bezifferbar.
Insbesondere die Behandlung von Vermisstenfällen Minderjähriger erfordert einen multi-disziplinären Ansatz. Dem Verschwinden von Kindern und Jugendlichen liegen häufig familiäre Gewalt, Missbrauch, soziale oder schulische Probleme zu Grunde. Der engen Zusammenarbeit mit Jugendwohlfahrtsträgern, Lehrern und sozialen Institutionen kommt in diesem besonders sensiblen Bereich besonders hohe Bedeutung zu, um zu Grunde liegende Probleme aufzugreifen und im Sinne des Kindeswohls zu lösen.
Zu Frage 3:
Mit Stichtag 14. November 2011 lagen über einen Verein mit der genannten Bezeichnung im Vereinsregister keine Daten vor.