9487/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0308-I/A/15/2011
Wien, am 19. Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9647/J der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 3 und 15 bis 18:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Finanzen zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 9646/J.
Fragen 2 und 4:
Projekte 2009:
·
Impfung
und Überwachung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die
Blauzungenkrankheit in Österreich
Summe der Rücklagenentnahme: € 5.700.000,00
·
Öffentliches
Kinderimpfprogramm und dringende gesundheitsrelevante Maßnahmen
Summe der Rücklagenentnahme: € 1.200.000,00
·
Fonds
Gesundes Österreich/Gesundheit Österreich GmbH für
gesundheitsrelevante Förderungsmaßnahmen
Summe der Rücklagenentnahme: € 3.300.000,00
Projekt 2010:
·
Aufrechterhaltung
der Mindestliquidität der AGES
Summe der Rücklagenentnahme: € 7.351.775,00
Fragen 5 bis 10:
Der Stand der Rücklagen ergibt sich aus dem Bundesrechnungsabschluss 2010 abzüglich der unter den Antworten zu den Fragen 11 bis 14 angegebenen Ausgaben. Eine rückwirkende monatliche Aufschlüsselung der Höhe der Rücklagen ist mit vernünftigem verwaltungsökonomischem Aufwand nicht zu bewerkstelligen.
Fragen 11 bis 14:
Im 1. und 2. Quartal des Jahres 2011 gab es keine außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gegen Rücklagenbedeckung.
Frage 19:
Auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden Rücklagen zur Abdeckung allfälliger außer- bzw. überplanmäßiger Ausgaben verwendet.