9488/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0309-I/A/15/2011

Wien, am 19. Dezember 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9661/J der Abgeordneten Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt, die im Folgenden wiedergegeben wird; darüber hinausgehende Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Seitens des Hauptverbandes wurde wie folgt Stellung genommen:

 

„Fragen 1 und 3:

Für den Bereich der Krankenversicherungsträger wird auf die beiliegende Tabelle verwiesen.

Von der AUVA wurde in den letzten fünf Jahren für Versicherte bis zum 14. Lebensjahr kein Kurheilverfahren (im Rahmen der Unfallheilbehandlung gemäß § 189 Abs. 2 Z 4 ASVG) durchgeführt. Dementsprechend ergaben sich keine Behandlungskosten und auch keine Kosten für Begleitpersonen.


Von den Pensionsversicherungsträgern werden Kuraufenthalte mangels Zuständigkeit nicht gewährt.

 

Fragen 2, 4 und 5:

Von der WGKK wurden aufgrund der finanziellen Situation die Einstellung der Gewährung von Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und die Aufhebung der diesbezüglichen Richtlinien mit Wirksamkeit ab 1. August 2004 beschlossen. Kur- und Erholungsaufenthalte sowie Zuschüsse zu derartigen Aufenthalten werden seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährt.

 

Von der NÖGKK wird für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr – sofern beantragt – generell eine Begleitperson für Kuraufenthalte bewilligt und die Kosten für die Begleitperson übernommen. Die Nettokosten für Begleitpersonen sind pro Tag wie folgt festgesetzt:

 

2007                                  € 38,65

2008                                  € 39,65

2009                                  € 41,20

2010                                  € 41,20

2011                                  € 42,11

 

Von der BGKK werden die Kosten von Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr generell übernommen. Die Höhe der Tarife für diese Begleitpersonen sind von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Die Auswertung wäre nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen Aufwand und nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit möglich. Aus diesem Grund können keine Angaben über die Anzahl und die angefallenen Kosten für Begleitpersonen gemacht werden.

 

Die OÖGKK übernimmt die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zum 15. Lebensjahr in voller Höhe. Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Eine Auswertung bis zum 14. Lebensjahr ist innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die Daten nicht nach dem Alter, sondern nur nach Begleitperson vorhanden sind. Die differierenden Beträge ergeben sich auch aus der unterschiedlichen Aufenthaltsdauer bei Haut- und Atemwegserkrankungen sowie dem Umstand, dass des Öfteren auch zwei Kinder mit einer Begleitperson einen Aufenthalt absolvierten. Die Kosten wurden in voller Höhe nach den Tarifen für Begleitpersonen der Rahmenverträge durch die Kasse übernommen. Die Unterbringung von Kindern im Rahmen des Sonderprogrammes Asthma-Verhaltens-Training (AVT) in der eigenen Einrichtung der OÖGKK RehaMed Tisserand, Bad Ischl, sind mangels geeigneter Auswertungs­mög­lich­keit in den Zahlen nicht enthalten.

 

Jahr

Kinder

Kosten für Angehörige

2006

83

€ 64.983,35

2007

83

€ 59.443,70

2008

50

€ 45.795,75

2009

74

€ 61.228,20

2010

87

€ 60.852,40

 

Die STGKK übernimmt die Kosten für Kuraufenthalte von Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr und Begleitpersonen in tariflicher Höhe. Kosten wurden wie folgt übernommen:

 

Jahr

Fälle

Kosten für Angehörige

2006

23

€ 19.784,60

2007

24

€ 20.793,70

2008

12

€ 11.022,70

2009

25

€ 23.360,40

2010

24

€ 23.607,60

 

Die KGKK leistet keinen Zuschuss für Begleitpersonen bei Kuraufenthalten von Kindern unter dem 14. Lebensjahr.

 

Von der SGKK wurden Kosten für Begleitpersonen wie folgt übernommen:

 

Jahr

Fälle

Kosten für Angehörige

2006

7

€ 3.254,40

2007

8

€ 4.983,30

2008

6

€ 3.408,44

2009

2

€ 2.023,84

2010

3

€ 2.018,80

bis 10/2011

10

€ 8.701,55

 

Von der TGKK mussten zur Abdeckung des bestehenden Budgetdefizites alle freiwilligen Leistungen ersatzlos gestrichen und die diesbezüglich bestehenden Richtlinien aufgehoben werden. Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (insbesondere Kuraufenthalte bzw. Zuschüsse zu Kuraufenthalten) sind im Leistungsrecht der Krankenversicherungsträger gemäß § 155 ASVG als freiwillige Leistungen vorgesehen. Freiwillige Leistungen dürfen nach den Bestimmungen des ASVG nur unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers erbracht werden.

 

Der VGKK liegen diesbezüglich elektronisch auswertbare Daten nicht vor. Die VGKK geht davon aus, dass sich sowohl die Anzahl als auch die Kosten in minimalen Grenzen


halten. Häufiger sind Anträge auf Aufenthalte in Rehabilitationszentren. Bei Antrag auf Kuraufenthalt für ein Kind mit Begleitperson erfolgt eine individuelle Fallbeurteilung durch den medizinischen Dienst. Sofern ein solcher Kuraufenthalt für ein Kind medizinisch begründet ist und auch die Anwesenheit eines Elternteils als notwendig erachtet wird, werden diese Kosten zur Gänze übernommen.

 

Von der BKK Wiener Verkehrsbetriebe werden die Kosten für die Begleitperson übernommen. Die diesbezüglichen Zahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Anzahl der begleiteten Kinder

Kosten für Angehörige

2006

0

0

2007

1

€ 892,82

2008

1

€ 915,20

2009

2

€ 3.621,72

2010

2

€ 2.130,04

 

Die BKK voestalpine Bahnsysteme übernimmt 100 % der Kosten für Begleitpersonen (laut den tariflichen Kosten). Es liegt ein Fall aus dem Jahr 2007 mit Gesamtkosten in Höhe von € 2.030,45,- (Kind und Begleitperson) vor.

 

Von der BKK Zeltweg werden, sofern bei einem Kinder-Kuraufenthalt eine Begleitperson erforderlich ist, im Regelfall die Kosten übernommen. Es wurden keine Fälle mitgeteilt.

 

Von der VAEB wurden in den letzten 5 Jahren Kosten für Kuraufenthalte von Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr sowie Kosten für Begleitpersonen (wobei jedoch nicht nachvollzogen werden kann, ob es sich bei den Begleitpersonen immer um Angehörige handelt) wie folgt übernommen:

 

 

Kinder

Begleitpersonen

BP-Tarif

Kosten in €

 

Fälle

Fälle

Tage

 

 

2006

35

22

454

38,65

17.547,10

2007

19

16

356

38,65

13.759,40

2008

21

11

232

39,65

9.198,80

2009

15

9

222

41,20

9.146,40

2010

9

4

98

41,20

4.037,60

insgesamt

 

 

 

 

53.689,30

 

Von der BVA werden für stationäre Kuraufenthalte Begleitpersonen für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bewilligt. Wird im Zuge des Aufenthaltes in einer


anstaltseigenen bzw. vertraglichen Einrichtung eine Begleitperson bewilligt, werden für diese die Aufenthaltskosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe) übernommen. Sollten die anstaltseigenen und vertraglichen Einrichtungen nicht ausreichen oder der Patient für die Aufnahme in eine der zur Verfügung stehenden Einrichtungen nicht geeignet sein, können Kurkostenbeiträge gewährt werden. Für Kurkostenbeiträge im Inland werden € 21,- für Begleitpersonen auf die Dauer des für den Leistungsempfänger bewilligten und tatsächlich konsumierten Ausmaßes bewilligt. Die diesbezüglichen Zahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Fälle

Kosten in €

2006

28

23.062,06

2007

23

18.361,55

2008

17

13.121,25

2009

7

6.056,40

2010

18

16.150,40

 

Bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft bezieht sich die Bewilligung von Kuraufenthalten für Kinder auch auf die Begleitperson. Eine fehlende Bewilligung für die Begleitperson hätte die Aufnahmezurückweisung durch die Vertragseinrichtung zur Folge. Elektronisch auswertbare Zahlen liegen nicht vor.

 

Seitens der SVA der Bauern wird bei Kindern bis Vollendung des 15. Lebensjahres eine Begleitperson für ein Kurheilverfahren bewilligt. Die Kosten diesbezüglich werden entsprechend den vertraglichen Tarifen übernommen. Kosten für Angehörige wurden wie folgt übernommen:

 

Jahr

Anzahl

Kosten in €

2008

9

7.393,65

2009

4

3.460,80

2010

11

9.929,20

 

Die AUVA würde die Kosten für Begleitpersonen übernehmen. Auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.“

 

Zu diesen Ausführungen möchte ich abschließend Folgendes anmerken:

 

Wie auch in der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zum Ausdruck kommt, handelt es sich bei Kur- und Erholungsaufenthalten um freiwillige Leistungen der Versicherungsträger, die nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Trägers als Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155 ASVG) oder zur Krankheitsverhütung (§ 156 ASVG) gewährt werden können, auf die jedoch seitens der Versicherten kein Rechtsanspruch besteht. Gleiches muss auch für die Finanzierung des Aufenthaltes einer Begleitperson in einer Kureinrichtung gelten.


Ich möchte aber betonen, dass sich die Anfrage lediglich auf Kuraufenthalte bezieht, sodass diese auch nur im Hinblick auf diese beantwortet wurde. Ich weise darauf hin, dass die Krankenversicherungsträger, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, gemäß § 154a ASVG im Anschluss an die Krankenbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen nach Maßgabe des § 133 Abs. 2 ASVG (also in ausreichendem und zweckmäßigem, jedoch das Maß des Notwendigen nicht übersteigendem Umfang) medizinische Maßnahmen mit dem Ziel gewähren, den Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer Angehörigen so weit wiederherzustellen, dass sie in der Lage sind, in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd und ohne Betreuung und Hilfe einzunehmen. In diesem Zusammenhang kommt selbstverständlich auch die Kostenübernahme für Begleitpersonen von Kindern durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage


 

Beilage zu 9661/J

Kuren (einschließlich Zuschüsse) für Kinder (unter 15 Jahre)

Krankenversicherung 2006 - 2010

Jahr

Fälle

Tage

Aufwand
in Euro

2006

3.918 

72.837 

2.341.039 

2007

3.882 

76.333 

2.255.924 

2008

3.196 

51.115 

1.949.451 

2009

1.720 

35.501 

1.957.177 

2010

1.926 

40.022 

2.710.788