9489/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0310-I/A/15/2011
Wien, am 20. Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 9667/J der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 11:
Zur vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich Folgendes festzuhalten:
Wie ich bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8307/J vom 15. Juni 2011 ausgeführt habe, ist für die Errichtung und den Betrieb von MedAustron die eigens dafür gegründete Errichtungs- und Betriebsgesellschaft (EBG MedAustron GmbH) verantwortlich, deren mittelbarer Alleineigentümer – wie auch im RH-Bericht festgehalten wird – das Land Niederösterreich ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit war lediglich im Rahmen des UVP-Verfahrens – der betreffende Teilchenbeschleuniger ist UVP-pflichtig – mitwirkende Behörde im Sinne des UVP-G 2000. In dieser Funktion hat mein Ressort insbesondere zu den Belangen des Strahlenschutzes Stellung genommen.
Sämtliche Bundesmittel für MedAustron sind für Forschungsaspekte bestimmt und werden daher vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit ist daher weder in den entsprechenden Gremien vertreten, noch in Entscheidungen betreffend MedAustron eingebunden, dem Ressort wurden auch keine Informationen über bautechnische oder sonstige Änderungen des Projektes übermittelt.
Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen darf ich daher festhalten, dass mir die Beantwortung der vorliegenden Fragen nicht möglich ist, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betreffen.