9495/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0176-I/4/2011                                       Wien, am 21. Dezember 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 21. Oktober 2011 unter der Nr. 9607/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Aufwendungen für Kabinette und Beratungsverträge 2010 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 11:

Ø  Wie viele Personen werden gegenwärtig (zum Stichtag 30.9.2011) im Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatssekretariats) beschäftigt?

Ø  Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 2.12.2008 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro (gegebenenfalls auch Büro Staatssekretariat) be­schäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüber­lassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

Ø  Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (bzw. Staatssekretariatsbüros) bestanden 2010 Arbeitsleihverträge? 

Ø  Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge (2010) abgeschlossen? 

Ø  Welche Personen in Ihrem Kabinett (bzw. allfälligem Büro eines Staatssekretariats) sind mit Presse- und Medienarbeit beauftragt?

Zu den vorliegenden Fragen verweise ich auf die umfassende Beantwortung der par­lamentarischen Anfrage Nr. 4139/J vom 15. Dezember 2009 und darauf basierend auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7192/J vom 21. Dezember 2010.

 

Darüber hinaus haben sich seit 22. Dezember 2010 bis zum Stichtag (30.9.2011) fol­gende Änderungen in meinem Kabinett ergeben:

 

Name

Rechts-

grundlage

Beginn

Ende

Vertrags-

partner

Funktion

Presse- und Medienarbeit

NEUHOLD Clemens Mag.

VBG/SV

1.2.2010

30.4.2011

 

 

BILALIC Nedeljko

AL

17.1.2011

laufend

SPÖ

Pressesprecher

STERNFELD Raphael Mag. MAS

AL

20.6.2011

laufend

SPÖ

 

MAYR Klaus Mag.

VBG/SV

1.8.2011

laufend

 

 

MÜLLER Martin Mag.

VBG/SV

1.10.2009

31.7.2011

 

 

FEIGL Angelika Mag.

VBG

2.12.2008

laufend

 

Social Media- Beauftragte

 

Im Büro des Herrn Staatssekretärs gab es seit 22. Dezember 2010 bis zum Stichtag (30.9.2011) folgende Änderungen:

 

Name

Rechts-

grundlage

Beginn

Ende

Vertrags-

partner

Funktion

Presse- und Medienarbeit

FRANTA Elvira Bakk.

AL

9.12.2008

30.4.2011

Bundesland

Presse-sprecherin

VBG/SV

1.5.2011

laufend

 

GRETZMACHER Nikolaus Mag.

AL

2.12.2008

30.9.2011

Gesetzliche Interessens-vertretung

 

KÖNIG Erich Mag.

VBG

2.12.2008

31.12.2010

 

 

KOTLOWSKI Marcin

VBG/SV

2.12.2008

16.1.2011

 

 

 


Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbe­standteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) im Jahr 2010 entstanden sind?

 

Die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile) für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts und des Büros von Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer betrugen im Jahr 2010 € 1.688.027,49.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wie viele sonstige MitarbeiterInnen (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfs­kräfte, Fahrdienst, Sekretariate usw.) waren in Ihrem Minister- bzw. Staatssekre­tariatsbüro im Jahr 2010 beschäftigt?

Ø  In welchen Funktionen waren diese weiteren MitarbeiterInnen beschäftigt?

Ø  Bei wie vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bestanden im Jahr 2010 Arbeitsleihverträge?

 

In meinem Kabinett und in dem Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer waren im Jahr 2010 insgesamt 11 Sekretariatskräfte, Kanzleikräfte und Kraftfahrer beschäftigt. Mit diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Zu Frage 9:

Ø  Welche und wie viele Personen aus Ihrem Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatssekretariats) haben seit 2.12.2008 eine andere Beschäftigung in Ihrem Ressort oder diesem nachgelagerten Dienststellen gefunden und in welcher Funktion bzw. mit welcher arbeitsrechtlichen Grundlage?

 

Name

Rechts-

grundlage

Funktion

HESSE Gerhard Dr.

BDG 1979

Sektionschef

MÜLLER Martin Mag.

BDG 1979

Referent

AUER Maria Mag.

VBG

Referentin


Zu Frage 10:

Ø  Welche und wie viele Personen, die in Ihrem Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatsekretariats) oder dem Kabinett von AmtsvorgängerInnen beschäftigt waren, erhalten von Ihrem Ressort seit 2.12.2008 Aufträge bzw. Werkverträge und wie werden die Leistungen im einzelnen definiert bzw. abgerechnet (bitte die Kosten detailliert pro Auftrag angeben)?

 

Zum Zeitpunkt der parlamentarischen Anfrage erhalten aktuell keine Personen des oben erwähnten Personenkreises Aufträge bzw. Werkverträge von meinem Ressort.

 

Zu Frage 12:

Ø  Gibt es in Ihrem Ressort auch eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts? Wenn ja, aus wie vielen Personen besteht diese derzeit?

 

Zu dieser Frage verweise ich auf die Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes.

 

Zu Frage 13:

Ø  Wurden oder werden in Ihrem Ressort Aufträge bzw. Werkverträge an Private vergeben, die vertraglich an die Amtsverschwiegenheit gebunden werden?
Wenn ja, an welche Unternehmen bzw. Einzelpersonen?
b) Wenn ja, wie ist die Bezeichnung der Leistung?
c) Wenn ja, wie lautet die vertragliche Bestimmung, die die Amtsverschwiegenheit wiedergibt bzw. beinhaltet?

 

Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B‑VG richtet sich an „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Eine Erweiterung des Kreises der zur Amtsverschwiegenheit Verpflichteten durch (zivilrechtlichen) Vertrag ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.

 

Es findet sich jedoch in den Vertragsbedingungen der Republik Österreich, welche standardmäßig für sämtliche Verträge, unabhängig von der zu beauftragenden Leistung, heran gezogen werden, standardmäßig ein Passus, um den Vertragspartner zur Verschwiegenheit anzuhalten. Diese Bestimmung lautet wie folgt:

„Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, insbesondere zur Geheimhaltung aller in Ausführung dieses Auftrages erlangten Kenntnisse, sofern ihn der Auftraggeber nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Überdies verpflichtet sich der Auftragnehmer bei sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung für den Fall, dass er sich zur Erbringung seiner Werkleistung anderer Personen bedient, diese Verschwiegenheitspflichten auch allen anderen von ihm zur Erbringung des Werkes herangezogenen Personen zu überbinden und nur solche Mitarbeiter und  Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die zur Geheimhaltung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden.“

 

Zu Frage 14:

 

Welche Beratungsverträge (strategische Beratung, Öffentlichkeits- und Medienarbeit)  wurden von Ihrem Ressort seit dem 2.12.2008
a) an wen
b) mit welcher Bezeichnung
c) mit welchen Kosten (inkl.USt) vergeben?

 

Zum Stichtag 21. Oktober 2011 wurden folgende Beratungsverträge im Sinne der ge­genständlichen Frage vergeben (inkl. 20% USt):

 

Auftragnehmer

Vertragsgegenstand

Kosten €

Demner, Merlicek & Bergmann

Werbegesellschaft mbH

Neu­jahrsanzeige 2008/2009 im Namen der österreichischen Bundesregierung

18.900,--

 

Sophie Karmasin Marketing Intelligence GmbH

Studie „Gerechte Steuern 2010“

30.240,--

campdavid Werbung und Kommunikation

„Corporate Design – gemein­samer Auftritt der Bundesre­gierung bei nationalen und in­ternationalen Veranstaltungen und Auftritten“

35.526,--

campdavid Werbung und Kommunikation

Kommunikations- und Informati­onskonzept „Österreich weiter­bringen“

25.800,--

Demner, Merlicek & Bergmann Werbegesellschaft mbH

Kontinuierliche Beratung in kommunikationspolitischen

Themen und Fragen zu Kommunikationsinhalten betreffend die Regierungsarbeit.

117.600,--

 

Echonet Communication GmbH

Schulungen und Workshops zur Vorbereitung des Social Media Auftrittes des BKA

6.960,--

Digital Education GmbH

Produktion 3D-Film „Bundes­kanzleramt Österreich“

24.900,--

Demner, Merlicek & Bergmann

Werbegesellschaft mbH

November/Dezember 2009 - Informationskampagne „Ein Jahr Bundesregierung“, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, Kreativ-Konzept, Gestaltung einer Print-Kampagne, strategische Planung, Beratung, Projektrealisation, Koordination; inkl. Nutzungsrechte 2010

114.000,--

 

InProgress

Konzept für Baukulturreport 2011

8.400,--

OIIP (Öst. Institut für Internationale Politik)

Projekt „Sicherung strategischer Infrastrukturen APCIP (Austrian Program for Critical Infra-structure Protection) I-III  (2010/2011)

47.800,--

SVWP Kommunikationsmanagement GmbH

Prozessgestaltung Österr. Raumentwicklungskonzept (ÖREK), Umsetzungspartner­schaft „Vielfalt und Kohäsion“  (2011)

10.466,--

 

Mit freundlichen Grüßen