950/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.04.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0050-I/4/2009
Wien, am 14. April 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 18. Februar 2009 unter der Nr. 934/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Maßnahmen seitens der Bundesministerin für öffentlichen Dienst als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Welche genauen Schritte haben sie als Konsequenz aus dem GRECO Bericht 2008 gesetzt?
Ø Wurde ein ExpertInnen-Arbeitskreis eingerichtet?
Ø Wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 936/J durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu den Fragen 4 und 9:
Ø Wie beurteilen sie die Kritik, dass sich Österreich in einem frühen Stadium im Kampf gegen Korruption befindet (vgl. Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?
Ø Welche Maßnahmen hat es im Bereich des öffentlichen Dienstes hinsichtlich Korruptionsbekämpfung gegeben?
Bereits in den frühen 1980er-Jahren wurden bspw. mit der Einrichtung der internen Revisionen in den Bundesministerien (1981) oder auch der Wiederverlautbarung des Unvereinbarkeitsgesetzes (1983) tiefgreifende Maßnahmen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung gesetzt. Daneben fanden Aspekte der Korruptionsprävention auch Eingang in das Leitbild der Wiener Sicherheitswache (1998) und in das Leitbild der Bundesbediensteten (1999). Die Thematik wurde außerdem auf den BundespersonalleiterInnentagungen 2000 und 2004 eingehend behandelt und diskutiert. 2006 veröffentlichte das Bundeskanzleramt darüber hinaus einen speziellen Lehrfilm zur Korruptionsprävention, welcher sich seither bundesweit im flächendeckenden Schulungseinsatz befindet.
Diese Bemühungen im Bereich der Korruptionsprävention fanden ihren vorläufigen Höhepunkt in der Veröffentlichung eines Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention unter dem Titel „Die VerANTWORTung liegt bei mir“ im Oktober 2008. Um die Inhalte des Verhaltenskodex möglichst effizient den einzelnen Bediensteten zu kommunizieren, bietet die Verwaltungsakademie des Bundes derzeit ein entsprechendes auf dem „Train-the-Trainer“-Prinzip beruhendes Seminar an (siehe dazu auch Fragen 10 und 11).
Aufgrund dieser vielfältigen Initiativen – wobei diese Aufzählung keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – bin ich der Auffassung, dass sich die Republik Österreich in einem fortgeschrittenen Stadium der Korruptionsprävention und -bekämpfung befindet, was auch durch die regelmäßig hervorragenden Platzierungen in den einschlägigen Rankings (zB Corruption Perceptions Index von Transparency International) bestätigt wird.
Zu Frage 5:
Ø Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass in Österreich eine Analyse und Beurteilung von Korruption fehlt, ziehen (vgl. Greco-Evaluierungsbericht, S. 10)?
Die Empfehlungen von GRECO in diesem Bereich („Empfehlung: Durchführung einer Studie zur Verbreitung und der Art der Korruption in Österreich und Ausfindigmachen der Bereiche, die am anfälligsten für Korruptionsrisiken sind;“) werden umgesetzt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 936/J durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 6:
Ø Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass es einen ungenügenden Wissensstand bei den Behörden über die existierenden Antikorruptionsregeln gibt, ziehen (vgl. Greco-Evaluierungsbericht, S. 10f)?
Die zitierte Kritik bezieht sich auf angebliche „Informations- und Bewusstseinsmängel“ im Bereich der Länder und Gemeinden (GRECO-Bericht, RZ 20). Obgleich die diesbezügliche Verantwortlichkeit zur Mängelbehebung nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegt, sind die Bundesländer natürlich über die Verbindungsstelle der Bundesländer in die Umsetzung der im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen voll eingebunden. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 936/J durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 7:
Ø Wie beurteilen sie die Kritik an der österreichischen Auffassung des Amtsgeheimnisses, insbesondere, dass Geheimhaltung Grundprinzip sei und zu mangelnder Transparenz und Kontrolle führt, sowie dass Kriterien fehlen, um Auskunftsverweigerung zu bekämpfen (vgl. Greco-Evaluierungsbericht, S. 46)?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 933/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 8:
Ø Wie stehen sie zum Vorschlag des Berichts für sogenannte „whistle-blower“ aus dem Beamten- und Vertragsbedienstetenbereich Schutzmaßnahmen zu setzen (vgl. Greco-Evaluierungsbericht, S. 47)?
Es ist festzuhalten, dass Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes bereits durch die geltende Rechtslage (Gleichheitssatz, Sachlichkeitsgebot, Schutzmechanismen im Zusammenhang mit Versetzungen und Verwendungsänderungen) umfassenden Schutz vor Repressionen im Zusammenhang mit der Meldung von Korruptionsfällen genießen. Selbstverständlich wird auch die Umsetzbarkeit der damit verbundenen GRECO-Empfehlung (anonyme Hotline als Schutzmaßnahmen für „whistle-blower“) gemeinsam mit den zuständigen Behörden überprüft.
Zu Frage 10:
Ø Durch welche genauen Maßnahmen wurden die öffentlichen Bediensteten über die neuen Antikorruptionsbestimmungen 2008 informiert?
Die durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 (StRÄG 2008) in Kraft getretenen Änderungen im Bereich des Korruptionsstrafrechts wurden und werden sowohl im Rahmen der verpflichtenden Grundausbildung als auch im Rahmen eines speziellen Seminars auf der Verwaltungsakademie des Bundes vorgetragen und so den Bediensteten kommuniziert. Um die effektive Kommunikation des Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention (siehe Frage 11) sicherzustellen, werden derzeit spezielle Multiplikatoren-Schulungen auf der Grundlage des Train-the-Trainer-Prinzips durchgeführt. Darüber hinaus waren die neuen Regelungen des StRÄG 2008 auch zentrales Diskussionsthema der BundespersonalleiterInnentagung 2008.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Ø Wurde ein Verhaltenskodex im Hinblick auf die neuen Antikorruptions-Strafbestimmungen für öffentliche Bedienstete verfasst?
Ø Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ja, ein solcher Verhaltenskodex wurde verfasst und im Oktober 2008 unter dem Titel „Die VerANTWORTung liegt bei mir – Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention“ veröffentlicht. Der Inhalt des Verhaltenskodex ist für alle Interessierten unter der Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex abrufbar.