9504/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0281-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 9614/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette und Beratungsverträge 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die nachstehenden Personen waren bzw. sind als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro beschäftigt:

Funktion

Name

Beginn/Ende DV bzw. Dienstzuteilung

Grundlage

Kabinettschef

Mag. Georg Krakow

16.01.2009 bis 21.04.2011

RStDG, Dienstzuteilung

Kabinettschef

Mag. Thomas Schützenhöfer

ab 22.04.2011

VBG, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiter und Stellv. Kabinettschef

Dr. Johannes Rehulka

ab 03.12.2008

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Pressesprecherin

Mag. Katharina Swoboda

15.12.2008 bis 31.01.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Pressesprecher

Mag. Gerald Fleischmann

01.02.2011 bis 21.4.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Pressesprecher

Peter Puller

22.05.2011 bis 30.09.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecher

Mag. Paul Hefelle

02.01.2009 bis 21.04.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Mag. Birgit Ball-Bürger

16.01.2009 bis 21.04.2011

Arbeitsleihvertrag mit der Wirtschafts-kammer Österreich

Persönl. Mitarbeiterin

Mag. Cornelia Leitner

15.12.2008 bis 28.2.2011

BDG 1979, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecherin (ab 1.10.2011)

Mag. Sabine Mlcoch

ab 01.07.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Mag. Katharina Bogner

ab 01.03.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Mag. Katharina Reitmayr

ab 01.07.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Mag. Elisabeth Täubl

ab 02.05.2011

RStDG, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiterin

Dr. Caroline Kindl

01.10.2010 bis 31.12.2011

(Beschäftigungsverbot nach dem MSch bzw. Karenz von 26.4. bis 22.11.2011)

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecher

Christian Wigand M.A., M.A.I.S.

ab 01.10.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Protokollchef

ADir HR Otto Müller

durchgehend

BDG 1979

 

Zu 5:

Hinsichtlich der Gesamtkosten für das Jahr 2010 verweise ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Zahl 7637/J-NR/2011.

Zu 6 bis 8:

Der Organisationseinheit „Ministerbüro“ waren insgesamt weitere sieben Bedienstete, davon drei als Sekretariats- bzw. Schreibkräfte, zwei im Empfangsbereich als Amtsgehilfen und zwei als Dienstkraftwagenlenker zugeordnet, wobei ein Kraftfahrer auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt war.


Zu 9:

Die auf Basis einer Dienstzuteilung als Kabinettsmitarbeiterin tätig gewesene Mag. Cornelia Leitner wurde auf die Planstelle der Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeit (VD1) in der Vollzugsdirektion in die Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5, im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz – Justizanstalten ernannt. Nach einem Ressortwechsel gehört sie nicht mehr dem Personalstand der Justiz an.

Zu 10:

Es wurden keine Werkverträge mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiter/innen abgeschlossen.

Zu 11:

In meinem Büro sind Mag. Sabine Mlcoch und Christian Wigand M.A., M.A.I.S. als Pressesprecher tätig.

Zu 12:

Dazu darf ich auf die Geschäfts- und Personaleinteilung meines Ressorts verweisen.

Zu 13:

Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B‑VG richtet sich an alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts. In den üblicherweise den Werkverträgen angeschlossenen „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ ist eine Verschwiegenheitsklausel enthalten.

Im unmittelbaren Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz wurden seit 2. Dezember 2008 zahlreiche Werkverträge, beispielsweise im IT-Bereich und in der Vereinssachwalterschaft, aber auch Forschungswerkverträge abgeschlossen. Bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften wurden darüber hinaus zahlreiche Werkverträge mit sog. Heimschreibkräften abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine nähere Auflistung nicht mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden kann.

Zu 14:

Mein Ressort beauftragte im Jahr 2010 die Werbeagentur courage pr GmbH damit, ein ganzheitliches Konzept für die mediengerechte Kommunikation justizrelevanter Inhalte und Ziele zu entwickeln, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen und Maßnahmenalternativen zu formulieren und die Kommunikation der Zentralstelle operativ zu unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen hat die Agentur insgesamt einen Betrag von 32.582,81 Euro inkl. 20% USt. erhalten.

Weiter wurde die Firma Heidi Glück spirit & support/ media + public affairs consulting GmbH mit Beratungs- und Supportleistungen bei der Entwicklung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und beim Aufbau der Presseabteilung beauftragt. Für die bis 31. Oktober 2012 zu erbringenden Beratungsleistungen steht ein Kontingent von insgesamt 240 Stunden a 250,- Euro (zzgl. 20 % USt) zur Verfügung.

 

Wien,     . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl