951/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0064-I/4/2009

Wien, am 14. April 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 20. Februar 2009 unter der Nr. 1002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 - Gender Budgeting gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Mit der Verankerung von Gender Budgeting in der Verfassung wurde ein wichtiger Schritt zur Erreichung eines geschlechtergerechten Haushalts gesetzt. Durch die Ermittlung der unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männern sollen Prioritäten verändert und Mittel umverteilt werden. Die Umsetzung von Gender Budgeting erfolgt schrittweise. In der ersten Phase führt jedes Ressort ein Pilotprojekt zu Gender Budgeting durch. Im Bundeskanzleramt wurden insgesamt drei Projekte zu Gender Budgeting definiert. Einen flächendeckenden Testbetrieb für die neue Haushaltsführung wird es ab 2012 geben, damit schließlich ab 2013 Gender Budgeting durchgängig bei den Bundesbudgets angewandt wird.

Von Gender Budgeting profitiert am Ende des Tages die gesamte Gesellschaft, denn das Ziel ist die Gleichstellung der Geschlechter.

 

 

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 6 bis 9, 14 und 19:

Ø      Welche Ressourcen gibt es für die Durchführung von Gender Budgeting in personeller und finanzieller Hinsicht in Ihrem Ressort? Ist an eine Ausweitung dieser Ressourcen gedacht?

Ø      Die tatsächliche Umsetzung von Gender Budgeting bedeutet einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungskultur und –praxis. Punktuelle Maßnahmen sind daher keineswegs ausreichend. Welche Abteilung in Ihrem Ressort ist für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in der Bundesverwaltung zuständig? Wie viel Personal und finanzielle Ressourcen stehen dieser Verwaltungseinheit für die Umsetzung von Gender Budgeting zur Verfügung?

Ø      Wird externe fachliche Expertise (Fach-, Gender oder HaushaltsexpertInnen) für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2009 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, welche ExpertInnen sind das?

Ø      Werden NGO’s bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Genderaspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen? Wenn ja, welche NGO’s sind das?

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Ausgaben analysiert, die explizit auf Gleichstellung ausgerichtet sind wie z.B. Mittel für Frauenförderung?

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte, Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das in Ihrem Ressort?

Ø      Werden im Rahmen des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das Jahr 2009 Staatseinnahmen analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren das? Welche Maßnahmen werden getroffen, um hinkünftig eine systematische Gleichstellungswirkungsanalyse von Staatseinnahmen und deren Reformen sicherzustellen?

Ø      Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die „Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen an den Gesamtausgaben bzw. –einnahmen Ihres Ressorts?

Ø      Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?

Ø      Der Verfassungsauftrag gemäß Art. 13(3) umfasst auch die ausgegliederten Institutionen und nachgeordneten Dienststellen. Welche Schritte werden gesetzt, um eine systematische Integration von Gender Budgeting in diesen Organisationen sicherzustellen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1001/J durch den Bundeskanzler.

 

 

Zu den Fragen 5, 10 bis 13, 15, 17 und 18:

Ø      Wird darauf geachtet, dass die Präsentation des Budget-Bundesvoranschlags 2009 in einer für alle StaatsbürgerInnen nachvollziehbaren Form erfolgt?

Ø      Ist die bestehende Datenlage für die Erstellung des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ ausreichend? Haben geschlechtsspezifische, empirische Daten gefehlt? Falls ja, welche Maßnahmen zur verbesserten geschlechterdifferenzierten Datenerhebung ergeben sich daraus und welche konkreten Schritte werden zur Verbesserung der Datenlage gesetzt?

Ø      Welche gleichstellungspolitischen Ziele werden mit dem Bundesvoranschlag 2009 verfolgt und innerhalb welchen Zeitraums werden diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren wird die Erreichung der Ziele gemessen bzw. überprüft?

Ø      Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags 2009 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ sichtbar? Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse gesetzt?

Ø      Welche Handlungskonsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Wirkungsanalyse des Gender Budgeting Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ beim Bundesvoranschlag 2009 gezogen?

Ø      Nunmehr werden auf Bundesebene bereits seit Jahren vereinzelte Pilotprojekte von in der Regel geringem Umfang durchgeführt. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Gender Budgeting Analysen mittelfristig als systematischen Bestandteil des Verwaltungshandelns umzusetzen und den Großteil des Budgets in die Analysen einzubeziehen?

Ø      Bereits vor Jahren gab es von zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung (Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden diesbezüglich unternommen?

Ø      Für Gender Budgeting ist Öffentlichkeit und breite Diskussion der budgetpolitischen Prioritäten von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist eine verständliche Darstellung des Budgets wesentlich. Welche Maßnahmen werden getroffen um die budgetpolitische Diskussion und insbesonders die gleichstellungspolitischen Wirkungen des Budgets einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J durch den Bundesminister für Finanzen.

 

 


Zu Frage 16:

Ø      Bislang gibt es an keiner universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einen Lehrstuhl zu feministischer Ökonomie bzw. zur Förderung der dringend nötigen Forschung zu Gender Budgeting. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um dieses große Forschungsdefizit systematisch zu verringern? Welche finanziellen Mittel werden für die Förderung dieses Forschungsbereiches zur Verfügung gestellt?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1014/J durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.