9513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0311-I/A/15/2011

Wien, am 21. Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9677/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich erst seit 2. Dezember 2008 als Bundesminister für Gesundheit das Ressort leite. Seit dieser Zeit gab es keine vertraglichen Beziehungen der in den Fragen 1 und 2 genannten Art.

Seitens der Bediensteten meines Ministeriums wurde mir versichert, dass es auch in der davor liegenden Zeit bis zurück zum Jahr 2000 keine vertraglichen Beziehungen, wie sie Gegenstand der vorliegenden Anfrage sind, gegeben hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Aufbewahrungsfrist von Verrechnungsunterlagen bzw. –aufschreibungen gemäß § 88 BHG lediglich 7 Jahre beträgt.

 

Schließlich verweise ich auch noch darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätig-

keit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen insoweit Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.