9515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0282-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 9625/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eine Art Kronzeugenregelung“ für Josef Kircher und Interventionen bei der Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nach den mir vorliegenden Berichten führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Ermittlungsverfahren nach den Grundsätzen der Objektivität und Wahrheitserforschung
(§ 3 StPO); es werden die Tatsachen nach den Bestimmungen der StPO aufgeklärt, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

Dem namentlich genannten Beschuldigten wurde eine Kronzeugenregelung nicht angeboten, weil eine solche auch nur in Betracht käme, wenn der Beschuldigte freiwillig sein Wissen über Tatsachen offenbart, die noch nicht Gegenstand eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens sind und deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die Aufklärung einer der Zuständigkeit des Landesgerichts als Schöffen- oder Geschworenengericht unterliegenden Straftat entscheidend zu fördern (§ 209a Abs. 1 StPO). Ein Rücktritt von der Verfolgung wegen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einer kartellrechtlichen Zuwiderhandlung scheidet schon mangels Vorliegens einer solchen Zuwiderhandlung aus (§ 209b StPO).


Zu 4 und 5:

Mir liegen  keinerlei Hinweise vor, dass es im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren in der Causa Hypo Alpe Adria zu (auch nur versuchten) Interventionen durch ÖVP-Politiker bei der Justiz gekommen wäre. Demzufolge verfüge ich auch über keine Informationen, dass Personen auf ÖVP-Politiker zum Zweck einer solchen Einflussnahme oder Intervention eingewirkt hätten. 

Zu 6a:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist es zu keiner Intervention gekommen.

 

Zu 6b und 6c:

Diese Fragen betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu 6d:

Derzeit ist kein Ermittlungsverfahren wegen (versuchter) Interventionen in der Causa „Hypo Vorzugsaktien 2006“ anhängig. Ein mit diesem Themenkreis in Zusammenhang stehender Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Graz wird derzeit im Bundesministerium für Justiz geprüft.

 

Zu 6e:

Im Hinblick darauf, dass sich diese Frage auf eine Strafsache bezieht, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl