9530/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.12.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10066/J der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Mit der am 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Behinderteneinstellungs-gesetz (BEinstG) wurden neben der Verbesserung der Rechtsstellung der Behindertenvertrauenspersonen und dem gleichen Zugang zu Förderungen für selbständig erwerbstätige Menschen mit Behinderung insbesondere Veränderungen beim besonderen Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte und eine nach Betriebsgröße gestaffelte Erhöhung der Ausgleichstaxe vorgenommen.

Die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für die Dienstgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen, erfolgt jeweils im Nachhinein für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Überprüfung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht und darauf basierend die allfällige Vorschreibung einer Ausgleichstaxe kann auf Grund der unabdingbaren Validität der zugrunde gelegten Daten erst im Verlauf des jeweils nächsten Jahres vorgenommen werden.

Für das Jahr 2011 liegen mir derzeit noch keine Daten betreffend die Erfüllung der Beschäftigungspflicht vor, weshalb ich auch noch keine Aussage darüber treffen kann, in welchem Ausmaß die Beschäftigungspflicht im Jahr 2011 erfüllt wurde.

Wie ich bereits anlässlich der parlamentarischen Behandlung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz angekündigt habe, wird - beginnend mit 2012 - seitens meines Hauses eine Evaluierung durchgeführt werden. Dabei wird zu erheben sein, inwieweit sich durch die gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich des besonderen Bestandschutzes einerseits und der Ausgleichstaxe andererseits tatsächlich messbare Änderungen im Einstellungsverhalten der Dienstgeber ergeben.

Ich bin davon überzeugt, dass mit der Novelle zum BEinstG die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem offenen Arbeitsmarkt maßgeblich verbessert wurden. Zugleich wurde damit der Ausgleichstaxfonds mit seinem breit gefächerten Förderinstrumentarium zur umfassenden Unterstützung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Erwerbsleben nachhaltig abgesichert.