9533/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.12.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/159-PMVD/2011 27. Dezember 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Oktober 2011 unter der Nr. 9633/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Mobilfunkverträge beim Österreichischen Bundesheer" gerichtet.
Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7575/J (Nr. 7498/AB) zum Ausdruck gebracht habe, ist das Österreichische Bundesheer eine Einsatzorganisation mit einer personellen Einsatzstärke von 55.000 Einsatzkräften. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist die Informations- und Kommunikationstechnologie von entscheidender Bedeutung.
Im Einzelnen beantworte ich diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 8, 9, 11 und 13 bis 15:
Unter Zugrundelegung des Rahmenvertrages, den die Bundesbeschaffungsgesellschaft m.b.H. (BBG) bis zum 30. April 2012 abgeschlossen hat, ist der Anbieter meines Ressorts A1. Der Tarif richtet sich nach dem BBG Rahmenvertrag. Die letzten Vertragsverhandlungen mit der BBG wurden am 16. Juli 2011 geführt. Allfällige spezielle Anforderungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport werden zur weiteren Berücksichtigung an die BBG übermittelt.
Zu 2 bis 7:
Derzeit werden im Jahresdurchschnitt rund 4.300 dienstliche A1-Mobiltelefone von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts verwendet. Die Kosten der Nutzung beliefen sich mit Stichtag 28. September 2011 auf rund 532.000 Euro. Im Jahr 2010 waren es rund 4.000 und im Jahr 2009 rund 3.900 dienstliche Mobiltelefone. Die Kosten der Nutzung beliefen sich auf rund 692.000 Euro im Jahr 2010 bzw. 747.000 Euro im Jahr 2009.
Zu 10:
Die im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone dienen in erster Linie zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Bediensteten von Organisationen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit. Die aktive Nutzung der dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone für private Zwecke wurde mittels Erlass untersagt, davon ausgenommen sind bis dato lediglich kurze Verbindungsaufnahmen zur Abdeckung der sozialen Erfordernisse und bei Anmeldung einer Mitarbeiterzusatzrechnung beim Provider. Mobiltelefone, die im Ressort verwendet werden, sind grundsätzlich nur zur Verbindungsaufnahme im Inland berechtigt, um möglichst mit der Grundgebühr das Auslangen zu finden. Für Bedienstete des Ressorts, welche sich dauerhaft im Ausland (Auslandsverwendung oder Einsatz) befinden, werden – falls notwendig – Mobiltelefone örtlicher Betreiber verwendet. Somit ist eine weitgehende Einsparung von Roaminggebühren möglich.
Weiters werden die angefallenen Kosten der Zentralstelle und des nachgeordneten Bereiches monatlich auf Plausibilität geprüft. Im Falle des Missbrauchs wird ein Schadenersatzverfahren eingeleitet.
Zu 12:
Eine Steigerung der Kosteneffizienz der Mobiltelefone, die im Ressort verwendet werden, konnte durch Auswertung der monatlichen Gesprächsgebühren, Einforderung der „Bestätigung der sachlichen Richtigkeit“, Kostenübersicht für Dienststellenleiter durch Bereitstellung der monatlichen Gesprächsgebühren im Intranet, Kostenanalyse bei auffällig hohen Gesprächsgebühren und Neudefinition der Anforderungen an BBG aus betrieblicher Sicht erreicht werden. Im Konkreten konnten mit diesem Maßnahmenpaket innerhalb des Beobachtungszeitraums von 2007 bis September 2011 die durchschnittlichen Gesprächsgebühren von 21,68 Euro auf 13,79 Euro pro Mobiltelefon gesenkt werden.