9536/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.12.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0177-I/4/2011                                     Wien, am 27. Dezember 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 31. Oktober 2011 unter der Nr. 9673/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Zahlungen für Graf Lobby gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Gab oder gibt es seit dem Jahr 2000 vertragliche Beziehungen zwischen Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen bzw. Unternehmen, die über Ihr Res­sort im Einflussbereich des Bundes stehen, und der Firma MPA bzw. Alfons Mensdorff-Pouilly andererseits?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, haben Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen bzw. Unterneh­men, die über Ihr Ressort im Einflussbereich des Bundes stehen, Zahlungen an die Fa. MPA bzw. Herrn Mensdorff-Pouilly geleistet?
c) In welcher Höhe?

Ø  Wurden seit dem Jahr 2000 über Ihr Ressort oder nachgelagerte Dienststellen oder Unternehmen, die über Ihr Ressort im Einflussbereich des Bundes sind, För­derungen oder Subventionen an die Fa. MPA oder Herrn Mensdorff-Pouilly aus­bezahlt? Wenn ja, welche und wofür?

 


Im Hinblick auf den siebenjährigen Aufbewahrungszeitraum von Verrechnungsunter­lagen bzw. -aufschreibungen kann ich mitteilen, dass seit 1.1.2005 seitens des Bun­deskanzleramtes keine vertraglichen Beziehungen im Sinne der Anfrage bestanden haben.

 

Ob die dem Bundeskanzleramt zugeordneten selbständigen Rechtsträger solche ver­tragliche Beziehungen gepflogen haben, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes­kanzleramtes.

 

Mit freundlichen Grüßen