9536/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.12.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0177-I/4/2011 Wien, am 27. Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 31. Oktober 2011 unter der Nr. 9673/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zahlungen für Graf Lobby gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø
Gab oder gibt es seit dem Jahr 2000 vertragliche Beziehungen
zwischen Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen bzw. Unternehmen, die
über Ihr Ressort im Einflussbereich des Bundes stehen, und der Firma
MPA bzw. Alfons Mensdorff-Pouilly andererseits?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, haben Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen bzw. Unternehmen,
die über Ihr Ressort im Einflussbereich des Bundes stehen, Zahlungen an
die Fa. MPA bzw. Herrn Mensdorff-Pouilly geleistet?
c) In welcher Höhe?
Ø Wurden seit dem Jahr 2000 über Ihr Ressort oder nachgelagerte Dienststellen oder Unternehmen, die über Ihr Ressort im Einflussbereich des Bundes sind, Förderungen oder Subventionen an die Fa. MPA oder Herrn Mensdorff-Pouilly ausbezahlt? Wenn ja, welche und wofür?
Im Hinblick auf den siebenjährigen Aufbewahrungszeitraum von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen kann ich mitteilen, dass seit 1.1.2005 seitens des Bundeskanzleramtes keine vertraglichen Beziehungen im Sinne der Anfrage bestanden haben.
Ob die dem Bundeskanzleramt zugeordneten selbständigen Rechtsträger solche vertragliche Beziehungen gepflogen haben, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.
Mit freundlichen Grüßen