9538/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0162 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. DEZ. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 28. Oktober 2011, Nr. 9636/J, betreffend Ton-

und Wurftauben – ein Umweltrisiko

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2011, Nr. 9636/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Es wird auf die Angaben im St. Hubertus Jahrbuch verwiesen, in dem die Schießplätze in Österreich, aufgelistet nach Bundesländern, angeführt sind; Herausgeber, Eigentümer und Verleger ist die Edition St. Hubertus im Österreichischen Agrarverlag.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Dieser Schätzwert galt nur für die Zeit vor Inkrafttreten der Wurfscheibenverordnung, BGBl. II Nr. 420/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 114/2007. Seit Inkrafttreten dieser Regelung am


1. Jänner 2003 wird von einer entsprechend stark reduzierten Menge an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ausgegangen bzw. ist ein Großteil der am Markt erhältlichen Wurftauben bereits völlig PAK-frei. Dies bestätigen auch Befunde aus dem Vollzug der Bundesländer.

 

Zu Frage 4:

 

Langjähriger Betrieb und hohe Schussfrequenz kann hinsichtlich der  Akkumulation von Blei in den obersten Bodenschichten von Tontaubenschießplätzen ein Spannungsfeld im Bodenschutz darstellen.

 

Zu Frage 5:

 

Nach aktueller Auswertung im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) ist derzeit keine Gefährdung für das Grundwasser durch Metalle auf Schießplätzen festzustellen. Die Grundwasserbelastung durch Metalle ist in Österreich ganz generell äußerst gering und bei allfälligen Grenzwertüberschreitungen in der Regel geogenen Ursprungs.

 

Im Zuge des erweiterten Überwachungsprogramms der Gewässerzustandserhebung Österreichs werden die PAK an den 76 Übersichtsmessstellen der Oberflächengewässer im Jahr 2013 ein Jahr lang gemäß "Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer" beobachtet.

 

Zu Frage 6:

 

Auf Grund der massiven Metallkontaminationen der Böden, der Eigenschaften der Böden an den beiden angegebenen Standorten und der nachgewiesenen Mobilisierung wurden beide Altstandorte als erhebliche Gefahren für die Umwelt eingestuft. Details sind der Homepage des Umweltbundesamtes zu entnehmen: http://www.umweltbundesamt.at/

umweltsituation/altlasten/altlasteninfo/altlasten3/oberoesterreich1/.

 

Zu Frage 7:

 

 Bei einzelnen Tontaubenschießplätzen ist im Sinne des Altlastensanierungs­gesetzes von einer Gefährdung der Umwelt auszugehen. Vorsorge gegen nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere und Ökosysteme muss über Bewirtschaftungsmaßnahmen und


Nutzungseinschränkungen getroffen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht in Verantwortung der Grundstückseigentümer.

 

Zu Frage 8:

 

Aufgrund der zitierten Wurfscheibenverordnung ist die Verwendung von Wurfscheiben, die einen Masseanteil an PAK von mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz, enthalten, seit 1. März 2004 verboten, das Herstellen und In-Verkehr-Setzen seit 1. September 2003.

 

Zu Frage 9:

 

Der PAK-Eintrag aus Wurfscheiben konnte in Österreich durch die oben erwähnte Verordnung erfolgreich gestoppt werden. Der PAK-Eintrag aus anderen Quellen ist Gegenstand einer Reihe von Vorhaben innerhalb des EU-REACH-Systems. Diese werden von Österreich aktiv unterstützt.

 

Darüber hinaus ist es ein wichtiges umweltpolitisches Ziel, den Eintrag von Blei aus Quellen, die dem Schießsport zugeordnet werden, zu minimieren. Dieses Vorhaben wird auf EU-Ebene innerhalb des REACH-Systems 2012 von einer Gruppe von Mitgliedstaaten in einem breiteren Kontext vorbereitet werden.

 

Der Bundesminister: