9539/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0165-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. DEZ. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Oktober 2011, Nr. 9654/J, betreffend
Einsatz von Antibiotika bei der Fütterung in der Nutztierhaltung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2011, Nr. 9654/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Seit 2006 sind Antibiotika als Leistungsförderer in Futtermitteln sowie in der Prophylaxe verboten. Einzig der Einsatz zur Kokzidiose-Prävention bei Geflügel ist zulässig, da dies zum Schutz der Tiergesundheit und zum Wohlergehen der Tiere derzeit notwendig ist und sich der geschaffene Rechtsrahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 bewährt hat (Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament).
Futtermittel werden daher nach dem Futtermittelgesetz streng auf Antibiotika und andere verbotene Substanzen kontrolliert.
Im Jahr 2010 wurden 737 Proben auf das Vorhandensein von Arzneimitteln in Futtermitteln auf folgende Substanzen bzw, Substanzgruppen untersucht:.
Tetracycline, Makrolide, beta-Lactame, Polyetherantibiotka, Aminoglycoside, Sulfonamide, Nalidixinsäure und Oxolinsäure.
Von den 737 Futtermittelproben entfielen 499 Proben auf Futtermittel aus gewerblicher oder industrieller Herstellung. 238 Proben wurden direkt auf landwirtschaftlichen Betrieben gezogen.
Bei allen Proben konnten keine Arzneimittelrückstände festgestellt werden.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2010 wurden 737 Proben auf das Vorhandensein von „nicht deklarierten Zusatzstoffen“ der Kategorie Kokzidiostatika und andere Arzneimittel in Futtermitteln untersucht. Bei zwei Proben wurden Kokzidiostatika über der Bestimmungsgrenze festgestellt. Die Risikobewertung konnte die Ergebnisse auf Verschleppungen (Monensin-Natrium) bei der Produktion im Mischfutterwerk zurückführen.
Bei allen direkt auf landwirtschaftlichen Betrieben gezogenen Proben wurden keine Rückstände festgestellt.
Zu Frage 3:
Resistenzuntersuchungen in Bakterien, wie E. coli, werden im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle nicht durchgeführt.
Zu den Fragen 4 und 5:
In den wissenschaftlichen Gutachten der EFSA zur Wirksamkeit und Sicherheit von Nicarbazin als Futtermittelzusatz für Mastgeflügel geht das EFSA-Gremium für Zusatzstoffe (FEEDAP) nicht davon aus, „dass die Verwendung von Nicarbazin in der empfohlenen Dosis ein vorhersehbares Risiko für das Bodenkompartiment, das Grundwasser oder für eine sekundäre Vergiftung darstellt.“
Derzeit liegen noch keine Ergebnisse zum Überwachungsprogramm auf Resistenzen bei Nicarbazin seitens des Zulassungsinhabers vor.
In Zusammenarbeit mit Institutionen in Spanien, Frankreich und UK wurden bereits Proben gesammelt, die nun auszuwerten sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden voraussichtlich Mitte 2012 vorliegen. Die Zulassungsinhaber haben die Ergebnisse dieses Überwachungsprogramms – für Zwecke der Reevaluierung durch die EFSA – in die Zulassungsdossiers einzuarbeiten.
Zu Frage 6:
Der Futtermittelzusatzstoff Nicarbazin ist ausschließlich für die Verwendung in Futtermitteln für Masthühner zugelassen. Der Zusatzstoff darf nur in Form einer Vormischung in Mischfuttermittel eingebracht werden. Bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 16.06.2010 haben alle anwesenden Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, die Zulassung befürwortet.
Der Bundesminister: