9540/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2011

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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0164 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. DEZ. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen vom 31. Oktober 2011, Nr. 9680/J, betreffend
Zahlungen für Graf Lobby
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Oktober 2011, Nr. 9680/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Seitens des BMLFUW gab es keine derartigen vertraglichen Beziehungen.
Im Zusammenhang mit Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der politischen Verantwortung eines Ministers und sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Angaben über Förderungen vor dem Jahr 2007 sind aus
Datenschutzgründen nicht möglich. Die Veröffentlichung der
Förderungen für die EU-Haushaltsjahre 2007 bis 2009 erfolgte in der
Transparenzdatenbank sowohl für juristische als auch für
natürliche Personen. Ab dem
EU-Haushaltsjahr 2010 ist die Veröffentlichung von natürlichen
Personen nicht mehr zulässig.
Der Bundesminister: