9540/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0164 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. DEZ. 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 31. Oktober 2011, Nr. 9680/J, betreffend

Zahlungen für Graf Lobby

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Oktober 2011, Nr. 9680/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Seitens des BMLFUW gab es keine derartigen vertraglichen Beziehungen.

 

Im Zusammenhang mit Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der politischen Verantwortung eines Ministers und sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.


Zu Frage 2:

 

Angaben über Förderungen vor dem Jahr 2007 sind aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Veröffentlichung der Förderungen für die EU-Haushaltsjahre 2007 bis 2009 erfolgte in der Transparenzdatenbank sowohl für juristische als auch für natürliche Personen. Ab dem
EU-Haushaltsjahr 2010 ist die Veröffentlichung von natürlichen Personen nicht mehr zulässig.

 

Der Bundesminister: