9541/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0284-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9635/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Angekaufte Steuersünder-CD´s in Deutschland – Gerichtliche Finanzstrafverfahren in Österreich?“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 10:

Seit der Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 4526/J-NR/2010 ergaben sich keine neuen Daten oder Informationen. Aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) ist der Umstand, ob ein Finanzstrafverfahren seinen Ausgang im Ankauf einer „Steuersünder-CD“ genommen hat, nicht ersichtlich. Es steht somit kein statistisches Material zur Beantwortung dieser Fragen zur Verfügung. Eine (neuerliche) händische Recherche in den gerichtlichen Akten und Tagebüchern der Staatsanwaltschaften würde jedoch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einem solchen Auftrag Abstand nehmen muss.


Zu 11:

Der Abschluss bilateraler Amtshilfeabkommen im Zusammmenhang mit Finanzermittlungen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Für die Rechtshilfe in (gerichtlichen) Strafsachen steht mit dem Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, ETS-Nr.: 099, grundsätzlich eine multilaterale Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zur Verfügung. Da die Schweiz – anders als Österreich – dieses Zusatzprotokoll allerdings nicht ratifiziert hat, ist nicht davon auszugehen, dass von dort Interesse an einer Zusammenarbeit in fiskalisch strafbaren Delikten auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung besteht.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl