9543/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0285-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

 

Zur Zahl 9649/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Höhe der Rücklagen des Ministeriums und deren Verwendung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Ich verweise auf die Bundesrechnungsabschlüsse 2009 und 2010.

Zu 2, 4 und 15 bis 18:

Ich verweise auf die in der Beantwortung der Bundesministerin für Finanzen zur entsprechenden Anfrage (9646/J) mitgeteilten Informationen.


Zu 5 bis 10:

Der Stand der Rücklagen ergibt sich aus dem Bundesrechnungsabschluss 2010 abzüglich der in der Beantwortung der Bundesministerin für Finanzen zu den Fragen 11 bis14 angegebenen Ausgaben. Eine rückwirkende monatliche Aufschlüsselung der Höhe der Rücklagen ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu bewerkstelligen.

Zu 11 bis 14:

Im ersten und zweiten Quartal 2011 erfolgte keine Rücklagenentnahme.

Zu 19:

Auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden Rücklagen zur Abdeckung allfälliger außer- oder überplanmäßiger Ausgaben verwendet.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl