9544/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ. BMVIT-9.000/0038-I/PR3/2011

                                                                                               DVR:0000175

 

 

 

 

 

Wien, am       Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 28. Oktober 2011 unter der Nr. 9653/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Höhe der Rücklagen des Ministeriums und deren Verwendung gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.12.2009?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.12.2010?

 

Ich verweise auf die diesbezüglichen Bundesrechnungsabschlüsse 2009 und 2010 sowie die Beantwortung der Anfrage Nr. 9646/J der Frau Bundesministerin für Finanzen.


Zu den Fragen 2 und 4 sowie 11 bis 14:

Ø  Welche Projekte wurden 2009 mit Geldern aus den Rücklagen bedacht und wie hoch waren diese Zuwendungen jeweils dotiert?

Ø  Welche Projekte wurden 2010 mit Geldern aus den Rücklagen bedacht und wie hoch waren diese Zuwendungen jeweils dotiert?

Ø  Wurde im ersten Quartal 2011 Geld aus den Rücklagen entnommen?

Ø  Wenn ja, wie wurden diese Mittel konkret verwendet?

Ø  Wurde im zweiten Quartal 2011 Geld aus den Rücklagen entnommen?

Ø  Wenn ja, wie wurden diese Mittel konkret verwendet?

 

Gemäß § 41 Abs. 7 BHG idgF. Hat die Bundesministerin für Finanzen dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen betrauten Ausschuss des Nationalrates vierteljährlich über jene überplanmäßigen Ausgaben zu berichten, denen er im abgelaufenen Quartal zugestimmt hat.

Aus diesen Berichten ergibt sich unter anderen für welche Zwecke Mehrausgaben benötigt und wie diese Mehrausgaben bedeckt werden; dabei geht auch hervor, ob für die Bedeckung Rücklagen herangezogen wurden.

 

Zu den Fragen 5 bis 10:

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.01.2011?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 28.02.2011?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.03.2011?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 30.04.2011?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 31.05.2011?

Ø  Welches Volumen umfassten die Rücklagen des Ministeriums mit 30.06.2011?

 

Der Stand der Rücklagen ergibt sich aus dem Bundesrechnungsabschluss 2010 abzüglich der unter den Antworten zu den Fragen 11 bis 14 angegebenen Ausgaben. Eine rückwirkende monatliche Aufschlüsselung der Höhe der Rücklagen ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 15 bis 18:

Ø  Sind Mittel aus dem laufenden Budgetvollzug des ersten Quartals 2011 den Rücklagen zugeflossen?

Ø  Wenn ja, in welchem Ausmaß und aus welchen Positionen stammen diese Gelder jeweils?

Ø  Sind Mittel aus dem laufenden Budgetvollzug des zweiten Quartals 2011 den Rücklagen zugeflossen?

Ø  Wenn ja, in welchem Ausmaß und aus welchen Positionen stammen diese Gelder jeweils?

 

Im Finanzjahr 2011 sind bisher keine Rücklagen zugeflossen, weil diese gemäß § 53 Bundeshaushaltsgesetz erst am Ende des Finanzjahres 2011 ermittelt werden bzw. zufließen und von der Ermächtigung des § 53 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz, wonach bundesfinanzgesetzlich bestimmte Mehreinnahmen auch vor Ende des Finanzjahres einer Rücklage zugeführt werden, wurde im angefragten Zeitraum kein Gebrauch gemacht.

 


Zu Frage 19:

Ø  Wie gedenken Sie, die Gelder aus den Rücklagen zweckmäßig einzusetzen?

 

Rücklagen werden zur Bedeckung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben herangezogen. Der zweckmäßige Einsatz der Mittel erfolgt auf Grund der Vollziehung der einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.