9546/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

              

GZ: BMI-LR1000/0252-II/BK/7.1/2011

Wien, am       . Dezember 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2011 unter der Zahl 9656/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das BUWOG-Verfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Staatsanwaltschaft Wien erteilte am 14. Mai 2009 einen Ermittlungsauftrag zur Über-prüfung der Provisionszahlungen auf strafrechtliche Relevanz beim Ankauf der BUWOG durch die Immofinanz AG. 

 

Zu den Fragen 2 und 5:

Es darf um Verständnis dafür ersucht werden, dass zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden können, insbesondere in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Strafprozessordnung, da Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und zudem der Erfolg noch nicht abgeschlossener Ermittlungen gefährdet werden könnte.


Zu Frage 3:

6 Bedienstete des Bundeskriminalamtes.

 

Zu Frage 4:

Da die anfallenden Kosten im globalen Budget erfasst wurden, können sie nicht gesondert ausgewiesen werden.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Zum Status der Ermittlungen erfolgt eine laufende Berichterstattung an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie an die Vorgesetzten.