9546/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR1000/0252-II/BK/7.1/2011
Wien, am . Dezember 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2011 unter der Zahl 9656/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das BUWOG-Verfahren“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Staatsanwaltschaft Wien erteilte am 14. Mai 2009 einen Ermittlungsauftrag zur Über-prüfung der Provisionszahlungen auf strafrechtliche Relevanz beim Ankauf der BUWOG durch die Immofinanz AG.
Zu den Fragen 2 und 5:
Es darf um Verständnis dafür ersucht werden, dass zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden können, insbesondere in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Strafprozessordnung, da Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und zudem der Erfolg noch nicht abgeschlossener Ermittlungen gefährdet werden könnte.
Zu Frage 3:
6 Bedienstete des Bundeskriminalamtes.
Zu Frage 4:
Da die anfallenden Kosten im globalen Budget erfasst wurden, können sie nicht gesondert ausgewiesen werden.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Zum Status der Ermittlungen erfolgt eine laufende Berichterstattung an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie an die Vorgesetzten.