9548/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-VA2400/0059-III/3/2011
Wien, am . Dezember 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 28. Oktober 2011 unter der Zahl 9658/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „SLP als fünfte Kolonne der SPÖ“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Beim
Bundesministerium für Inneres wurde am 12. Juni 1996 die Satzung der
„Sozialistische Offensive Vorwärts“ (SOV) im Sinne des §
1 Abs 4 PartG hinterlegt. Zuletzt wurde am
21. März 2000 eine geänderte Satzung der „Sozialistische
Offensive Vorwärts“ (SOV) mit Namensänderung auf
„Sozialistische LinksPartei“ (SLP) im Sinne des § 1 Abs 4
PartG hinterlegt.
Zu Frage 4:
Auf Grund des PartG ist ein Satzungshinterleger („Parteigründer“) nicht verpflichtet, seinen Namen zu veröffentlichen. Auch eine namentliche Bekanntgabe der vertretungsbefugten Funktionäre ist nicht möglich, da das PartG keine Bestimmung enthält, wonach politische Parteien die mit den satzungsgemäßen Funktionen betrauten Personen dem Bundes-ministerium für Inneres oder einer anderen Behörde bekannt zu geben hätten.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw auf Grund der Verpflichtung zur Amtsver-schwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 10:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.
Zu den Fragen 11 bis 12:
Auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer konkreten Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden. Allgemein prüfen die Staatschutzbehörden alle zur Kenntnis gelangten Informationen im Zusammenhang mit politischer Gewalt oder angedrohter Gewalt und berichten im Anlassfall an die zuständigen Staatsanwaltschaften.