9552/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. Dezember 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0342-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9666/J betreffend "Familie-Beruf-Management-GmbH: "Noch immer alles beim Alten?"", welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 31. Oktober 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

In der Familie & Beruf Management GmbH (FBG) sind derzeit sechs Personen beschäftigt:

·         eine Angestellte: seit 5. Oktober 2011, befristet, Vollzeit (Geschäftsführung)

·         eine Angestellte: seit 8. Jänner 2007, befristet bis 7. Jänner 2012, Vollzeit

·         eine Angestellte: seit 15. April 2011, befristet bis 31. Dezember 2011,
30 Stunden

·         eine Angestellte: seit 22. August 2009, unbefristet, Vollzeit

·         ein Angestellter: seit 10. Jänner 2011, unbefristet, 30 Stunden

·         ein Angestellter: seit 1. November 2011, befristet bis 31. Jänner 2012, Vollzeit


Zusätzlich wurde seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6242/J noch eine Angestellte von 9. Mai 2011 bis 4. Oktober 2011 beschäftigt.

 

Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich Fachreferenten für bestimmte Aufgabenbereiche wie Öffentlichkeitsarbeit, Audits, Förderungen im Bereich Kinderbetreuung etc. zuständig, gleichzeitig jedoch gegenseitige Vertretungen möglich sind. Es bestehen Stellenbeschreibungen für jeden Arbeitsplatz, bei denen es sich aber um interne Arbeitsunterlagen handelt, die nicht übermittelt werden können.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über die für den Arbeitsplatz notwendigen Qualifikationen, wobei sämtliche Fachreferentinnen und -referenten über einen akademischen Abschluss verfügen oder kurz vor einem solchen stehen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ein von einer ehemaligen Angestellten angestrengtes arbeitsrechtliches Verfahren ist anhängig.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass es sich hierbei um Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der FBG handelt, die daher nicht dem Interpellationsrecht unterliegen, ist festzuhalten, dass diese Frage ein laufendes Verfahren betrifft.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Unter meiner unmittelbaren Amtsvorgängerin wurde durch den bevollmächtigten Eigentümervertreter der damaligen Geschäftsführerin eine Weisung betreffend eine interne Abstimmung bei Auftragsvergaben erteilt.

 

 


Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

·      Mag. Regina Hartweg-Weiss, BMWFJ (Vorsitz)

·      Mag. Maria Ulmer, BMWFJ (Stv. Vorsitzende)

·      Mag. Elisabeth Graf-Pasecky MBA, Bundeskanzleramt

·      Ing. Manfred Kornfehl, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Vorbereitungen für die Installierung des Beirates sind im Gange; seine Errichtung wird wie in § 6 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" vorgesehen erfolgen. 

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die Arbeitsprogramme sind mir in meiner Funktion als Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend bekannt.

 

Entsprechend den rechtlichen Vorgaben (Errichtungsgesetz bzw. Errichtungserklärung der FBG) hat die Geschäftsführung bis spätestens 15. Oktober ein jährliches Arbeitsprogramm samt Jahresbudget für das Folgejahr und Vorschaurechnungen auszuarbeiten. Dem Aufsichtsrat obliegt die Prüfung und Zustimmung zum Arbeitsprogramm. Die Genehmigung des Arbeitsprogrammes erfolgt durch die Generalversammlung.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Derartige Ankündigungen meiner Amtsvorgängerin sind mir nicht bekannt. Die FBG kommt ihren gesetzlichen Berichtspflichten nach. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterleitung der Berichte an das Parlament besteht jedoch nicht.


Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Der Aufsichtsrat der FBG kommt seinen Verpflichtungen gemäß § 5 des  Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" nach. Da der Aufsichtsrat jedoch zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss eine detaillierte Beantwortung unterbleiben.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Informationen über die Gebarung der FBG finden sich im jeweiligen Jahresabschluss, der im Firmenbuch veröffentlicht wird.

 

Die fixen Zuwendungen ergeben sich aus § 7 des  Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH". Darüber hinaus erzielt die FBG Einnahmen aus Schulungen,  Servicegebühren der Auditor/inn/en in Höhe von mehreren tausend Euro sowie Zinseinnahmen.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 bis 21 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Betriebe ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Neue Verein-barungen

Grundzertifikat erhalten

Zertifikat erhalten*

Re-Auditierung

Schluss-auditierung

2008

19

13

13

5

2009

7

11

19

2

2010

23

16

16

0

2011**

12

11

13

2

 

* Zertifikate erhalten sowohl Unternehmen, die eine Re-Auditierung, als auch Unternehmen, die eine Schlussauditierung durchführen. Das Zertifikat bei einer Re-Auditierung ist drei Jahre gültig. Das Zertifikat bei einer Schlussauditierung ist ein Jahr gültig.

** Stand 22. November 2011

 

 

 


Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu den Punkten 23 bis 25 der Anfrage:

 

Die öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführungsfunktion in der FBG wurde am 15. Juni 2011 in der Wiener Zeitung und am 17. Juni 2011 im Kurier veröffentlicht. Die Veröffentlichung der bestellten Person erfolgte am 20. Oktober 2011 in der Wiener Zeitung und im Kurier.

 

Die Ausschreibungsbedingungen für die Geschäftsführung im Jahr 2011 lauteten wie folgt:

 

Ausschreibung der Geschäftsführungsfunktion in der Familie & Beruf Management GmbH

 

Gemäß Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I/26/1998 idgF, gelangt bei der Familie &

Beruf Management GmbH die Funktion eines Alleingeschäftsführers / einer Alleingeschäftsführerin zur Ausschreibung und zur Besetzung per Oktober 2011.

 

Die Gesellschaft steht zu 100% im Eigentum der Republik Österreich.

Der Gesellschaft obliegt gemäß Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH", BGBl. I Nr. 3/2006 idgF, das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderung für das österreichische Institut für Familienforschung.

 

Die Aufgaben umfassen insbesondere die Abwicklung verschiedener Audits und

des Staatspreises "Familienfreundlichster Betrieb", die Förderung innovativer Kinderbetreuung sowie von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie

und Beruf, die Entwicklung neuer Maßnahmen sowie die Dokumentation von Statistiken und Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien.

 


Dem Geschäftsführer/Der Geschäftsführerin obliegt die Leitung des Unternehmens unter Beachtung dieser Zielvorgaben und der  betriebswirtschaftlichen Anforderungen.

 

Voraussetzung für die Bewerbung um die zu besetzende Geschäftsführungs-position sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:

·        Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

·        abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse

·        Führungserfahrung bzw. mehrjährige Tätigkeit in einer leitenden Funktion oder einer Institution mit vergleichbaren Aufgaben

·        fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Familienförderung

·        gute Kenntnisse im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen

·        Kenntnisse der öffentlichen Verwaltungs- und Behördenstrukturen

·        Erfahrung mit Präsentationen

·        Begeisterungsfähigkeit und Kreativität

·        Fähigkeit zur Mitarbeiterführung und soziale Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und Verhandlungsgeschick

·        besondere Befähigung zur Koordination und Organisation von komplexen Sachgebieten und Entscheidungsabläufen, Fähigkeit zu vernetztem Denken, ergebnisorientierte Denk- und Handlungsweise

·        besonderes Interesse am Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf

·        Konzeptfähigkeit

·        Überdurchschnittliches Engagement

·        Reisebereitschaft und internationale Erfahrung

·        Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache

Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach Kundmachung dieser Ausschreibung unter Anführung der Gründe, die Sie für die Übernahme dieser Funktion geeignet erscheinen lassen und unter Anschluss eines lückenlosen Tätigkeitsnachweises, möglichst mit Zeugnissen belegt, sowie mit Referenzen versehen, schriftlich mit dem Kennwort «Familie & Beruf Management GmbH, Bewerbung als Geschäftsführer/in» im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, zu Handen Frau Dr. Ingrid Nemec, Leiterin der Sektion II, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 oder per e-mail an ingrid.nemec@bmwfj.gv.at einzureichen.

 


Die Bewerber/innen erklären ihre Bereitschaft, im Rahmen eines Hearings weitere Auskünfte zu erteilen, wobei ein Reisekostenersatz ausgeschlossen ist.

 

 

Die Ausschreibungsbedingungen für die Geschäftsführung im Jahr 2005 lauteten wie folgt:

 

Ausschreibung der Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
der Familie & Beruf Management GmbH

 

Gemäß dem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft "Familie und Beruf Management GmbH" erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1070 der Beilagen zur XXII. GP), sollen das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung auf die neu zu errichtende Familie & Beruf Management GmbH übertragen werden.

Die Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH wird daher gemäß den §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, ausgeschrieben.

Primäre Aufgabe des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin wird es sein, die Gesellschaft in Abstimmung mit dem Eigentümer (Bund, vertreten durch die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) erfolgreich zu etablieren und die laufenden Geschäfte verantwortlich zu leiten.

Der Aufgabenbereich der Familie & Beruf Management GmbH:

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung sein. Die Gesellschaft hat dabei insbesondere die nachfolgenden Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit von Familie & Beruf:

 


·         Einrichtung einer Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle zur Betreuung der Familienallianz, einer offenen Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie & Beruf. Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Verwaltung von Statistiken, Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien.

·         Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen.

·         Verfassen von Publikationen, Informationsmaterial und strategische Öffentlichkeitsarbeit.

·         Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Schulungen.

·         Entwicklung und Förderung innovativer Modelle sowie Organisation von Maßnahmen des/der Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  1. Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;

  2. abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;

  3. umfassende Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Institutionen, Instrumente etc.);

  4. Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung;

  5. Kenntnisse im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen;

  6. Führungs- und Managementerfahrung;

  7. Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;

  8. Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung;

  9. Konzeptfähigkeit;

10. Überdurchschnittliches Engagement;

11. Reisebereitschaft und internationale Erfahrung;

12. sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Kundmachung dieser Aus­schreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unmittelbar beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion I), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf sowie Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.

 

 

Die Ausschreibungsbedingungen für die Geschäftsführung im Jahr 2006 lauteten wie folgt:

 

Ausschreibung der Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin
der Familie & Beruf Management GmbH

 

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2006 wurde die "Familie und Beruf Management GmbH" als Gesellschaft im alleinigen Eigentum des Bundes gegründet und wurde ihr das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung übertragen. Die Tätigkeit des derzeitigen Geschäftsführers  endet mit Ablauf des 30. September 2006.

Die Funktion des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH wird daher gemäß den §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, ausgeschrieben.

Primäre Aufgabe des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin wird es sein, die
Gesellschaft in Abstimmung mit dem Eigentümer (Bund, vertreten durch die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) weiter erfolgreich zu etablieren und die laufenden Geschäfte verantwortlich zu leiten.


Der Aufgabenbereich der Familie & Beruf Management GmbH:

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist das Management von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf sowie die Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung. Die Gesellschaft hat dabei insbesondere die nachfolgenden Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit von Familie & Beruf:

·         Einrichtung einer Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle zur Betreuung der Familienallianz, einer offenen Plattform von Institutionen und Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie & Beruf.

·         Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Verwaltung von Statistiken,
Berichtsgestaltung für Öffentlichkeit und Medien.

·         Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Familieninitiativen.

·         Verfassen von Publikationen, Informationsmaterial und strategische
Öffentlichkeitsarbeit.

·         Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Schulungen.

·         Entwicklung und Förderung innovativer Modelle sowie Organisation von Maßnahmen des/der Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  1. Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;

  2. abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Kenntnisse;

  3. umfassende Kenntnisse der österreichischen Familienförderlandschaft, insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Institutionen, Instrumente etc.);

  4. Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung;

  5. Kenntnisse im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen;

  6. Führungs- und Managementerfahrung;

  7. Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit;

  8. Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung;

  9. Konzeptfähigkeit;

10. Überdurchschnittliches Engagement;

11. Reisebereitschaft und internationale Erfahrung;

12. sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Kundmachung dieser Aus­schreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unmittelbar beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion I), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen.

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber/die Bewerberin für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen. Ein Lebenslauf sowie Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise sowie allfällige Referenzen sind der Bewerbung anzuschließen.

 

 

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

 

Der neue Geschäftsführungsvertrag liegt gehaltsmäßig um etwa 20% unter dem Niveau des bisherigen Vertrages. Detaillierteren Angaben steht der Datenschutz entgegen.

 

 

Antwort zu den Punkten 27 und 28 der Anfrage:

 

Es wurde eine Kommission zur Vorauswahl aus den 21 eingelangten Bewerbungen und Durchführung der Hearings eingerichtet, die aus folgenden Personen bestand: Sektionschefin Dr. Ingrid Nemec, Mag. Regine Gaube und Dr. Rainer Thomas. Für den Ablauf des Auswahlverfahrens wurde die Egon Zehnder International GmbH beratend hinzugezogen.

 

 


Antwort zu den Punkten 29 und 30 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass die frühere Geschäftsführerin noch bis Mitte Dezember 2011 in einem Dienstverhältnis zu meinem Ressort stand, gibt es seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend  keine weiteren Vertragsbeziehungen zu ihr oder zu anderen früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FBG. Die übrigen Fragestellungen betreffen Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der FBG, die nicht dem Interpellationsrecht unterliegen.

 

 

Antwort zu Punkt 31 der Anfrage:

 

Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der berufundfamilie gemeinnützige GmbH, Frankfurt wurde ein Lizenzvertrag zur Nutzung der Instrumente des workandfamily audit sowie zur Nutzung des Projektlogos berufundfamilie abgeschlossen. Die Erstattung des diesbezüglichen Kostenbeitrags in Höhe von € 6.000,- netto pro Jahr wird über die FBG abgewickelt.