9553/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0255-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Dezember 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9631/J-NR/2011 betreffend Ärztebedarfsstudie, die die Abgeordneten Alois
Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 27. Oktober 2011 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 9325/J-NR/2011 be-treffend Ärztebedarfsstudie der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen vom 21. September 2011 (9176/AB).
Zu Frage 4:
Die Quotenregelung ist im österreichischen Universitätsgesetz in § 124b geregelt: Diese Bestimmung ist bis 2016 in Kraft.
Die EU hat seinerzeit (2007) festgestellt, dass ausführliche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bestand der Quotenregelung erforderlich sind und daher das Vertragsverletzungs-verfahren ausgesetzt. Das BMWF steht seither in regelmäßigem Kontakt mit der Kommission. Aus österreichischer Sicht ist eine Beurteilung der Auswirkungen (sprich: wie viele der ausländischen Medizinstudierenden nach dem Studium tatsächlich in Österreich bleiben und somit zur medizinischen Versorgung in Österreich beitragen) 2012 noch nicht möglich, da der erste Studienjahrgang unter den Rahmenbedingungen der Quotenregelung erst ab 2012 abschließt. Dies haben wir der Kommission auch mitgeteilt und wir führen die diesbezüglichen Konsultationen einvernehmlich mit der Kommission weiter.
Es gibt daher derzeit keinen Grund zur Annahme, dass die Kommission von sich aus im Zuge dieser gemeinsamen Vorgangsweise das ausgesetzte Vertragsverletzungsverfahren gegen-wärtig neu aufnehmen wird.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.