9554/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

                                          BMWF-10.000/0259-III/4a/2011

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 28. Dezember 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9637/J-NR/2011 betreffend Personal- und
Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten der österreichischen Universitäten seit Inkrafttreten des UG 2002
, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 28. Oktober 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist festzuhalten, dass es sich bei Universitäten um juristische Personen des öffent-lichen Rechts handelt. Das bedeutet, dass Universitäten jeweils in ihrer Gesamtheit die volle Rechtsfähigkeit haben und als autonome Einrichtungen über eine umfassende Geschäftsfähigkeit verfügen, die es ihnen ermöglicht, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäfte zu tätigen und Verträge abzuschließen. Die Universitäten unterliegen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben keinen Weisungen des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung oder
anderer außeruniversitärer Organe.

 

Zu Fragen 1 bis 3 und 6:

Die Entwicklung der Personalkapazität seit 2005 ist aus der beiliegenden Tabelle „Personal an Universitäten“ (Beilage 1) ersichtlich. Es handelt sich dabei um Daten, welche die Universitäten dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf Grundlage der Bildungs-dokumentationsverordnung Universitäten (BGBl. II Nr. 30/2004) übermitteln. Diese Daten
enthalten allerdings, wie bereits in der Beantwortung der Anfrage Nr. 6185/J-NR/2010 (5951/AB) von meiner Amtsvorgängerin festgehalten, keine Angaben zur binnenorganisatorischen
Zuordnung oder zum Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitäten. Es gilt der Grundsatz der nicht rückführbaren Verschlüsselung der Daten.

 


Die Steuerung der Universitäten erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen, im Personalbereich auf Grundlage der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten. Details sind der Anlage 1 zu § 2 BidokVUni (Beilage 2) zu entnehmen. Für die Steuerung der Universitäten werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Damit wird auch dem Grundrecht auf Datenschutz
(Verfassungsbestimmung) Rechnung getragen.

 

Die Entwicklung der Ausgaben für Personalkosten der Rektorate (seit  dem Rechnungs-abschluss 2004) ist aus der beigeschlossenen Tabelle „Bezüge Rektorat“ (Beilage 3) ersichtlich. Die Angaben erfolgen gemäß § 11 Z 7 Rechnungsabschlussverordnung. Die Bezüge stellen
dabei laut Verordnung eine Gesamtsumme aus Gehältern, Aufwandsentschädigungen,
Versicherungsentgelten, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art dar.

 

Die Frage nach den jeweiligen Gehaltsstufen der Rektoratsmitarbeiter/innen und der Personalwechsel kann aufgrund der nicht rückführbaren Verschlüsselung aus dem Datenbestand des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nicht beantwortet werden und betrifft auch keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts im Sinne des § 90 des Geschäftsordnungs-gesetzes 1975 (GOG-NR). Bezüglich der Beträge verweist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf die Berichte des Rechnungshofes über die durchschnittlichen
Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und
Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes für die Jahre 2005 und 2006 bzw. die Jahre 2007 und 2008 (III-106 d.B. XXIII GP bzw. III-100 d.B. XXIV. GP).

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die Ausstattung (Büroinfrastruktur) und der Raumbedarf der Rektorate fallen ebenfalls in den autonomen Wirkungsbereich der jeweiligen Universität.

 

Wo künftig Neubauten realisiert werden, wird mit dem Bauleitplan des Ressorts festgelegt. Hiermit wird die Steuerung im Baubereich gesichert. Darüber hinaus greift das Bundesminis-terium für Wissenschaft und Forschung nicht in den Wirkungsbereich der Universitäten
(universitäre Detailsteuerung) ein.

 

Beilagen

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.