9554/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.12.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0259-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Dezember 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9637/J-NR/2011 betreffend Personal- und
Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten der österreichischen
Universitäten seit Inkrafttreten des UG 2002, die
die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 28. Oktober 2011
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist festzuhalten, dass es sich bei Universitäten
um juristische Personen des öffent-lichen Rechts handelt. Das bedeutet,
dass Universitäten jeweils in ihrer Gesamtheit die volle
Rechtsfähigkeit haben und als autonome Einrichtungen über eine
umfassende Geschäftsfähigkeit verfügen, die es ihnen
ermöglicht, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäfte zu
tätigen und Verträge abzuschließen. Die Universitäten
unterliegen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben keinen Weisungen des Bundesministers für Wissenschaft und
Forschung oder
anderer außeruniversitärer Organe.
Zu Fragen 1 bis 3 und 6:
Die Entwicklung der Personalkapazität seit
2005 ist aus der beiliegenden Tabelle „Personal an Universitäten“
(Beilage 1) ersichtlich. Es handelt sich dabei um Daten, welche die Universitäten
dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf Grundlage der
Bildungs-dokumentationsverordnung Universitäten
(BGBl. II Nr. 30/2004) übermitteln. Diese Daten
enthalten allerdings, wie bereits in der Beantwortung der Anfrage Nr.
6185/J-NR/2010 (5951/AB) von meiner Amtsvorgängerin festgehalten, keine
Angaben zur binnenorganisatorischen
Zuordnung oder zum Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Universitäten. Es gilt der Grundsatz der nicht rückführbaren
Verschlüsselung der Daten.
Die Steuerung der Universitäten erfolgt
durch die Leistungsvereinbarungen, im Personalbereich auf Grundlage der
Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten. Details sind der Anlage 1 zu § 2 BidokVUni (Beilage 2) zu entnehmen. Für die Steuerung der Universitäten werden keine
personenbezogenen Daten benötigt. Damit wird auch dem Grundrecht auf
Datenschutz
(Verfassungsbestimmung) Rechnung getragen.
Die Entwicklung der Ausgaben für
Personalkosten der Rektorate (seit dem Rechnungs-abschluss 2004) ist aus
der beigeschlossenen Tabelle „Bezüge Rektorat“ (Beilage 3) ersichtlich.
Die Angaben erfolgen gemäß § 11 Z 7
Rechnungsabschlussverordnung. Die Bezüge stellen
dabei laut Verordnung eine Gesamtsumme aus Gehältern,
Aufwandsentschädigungen,
Versicherungsentgelten, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art dar.
Die Frage nach den jeweiligen Gehaltsstufen der
Rektoratsmitarbeiter/innen und der Personalwechsel kann aufgrund der nicht
rückführbaren Verschlüsselung aus dem Datenbestand des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nicht beantwortet werden
und betrifft auch keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts im Sinne des
§ 90 des Geschäftsordnungs-gesetzes 1975 (GOG-NR). Bezüglich
der Beträge verweist das Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung auf die Berichte des Rechnungshofes über
die durchschnittlichen
Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei
Unternehmungen und
Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes für
die Jahre 2005 und 2006 bzw. die Jahre 2007 und 2008 (III-106 d.B. XXIII GP
bzw. III-100 d.B. XXIV. GP).
Zu Fragen 4 und 5:
Die Ausstattung (Büroinfrastruktur) und der Raumbedarf der Rektorate fallen ebenfalls in den autonomen Wirkungsbereich der jeweiligen Universität.
Wo künftig Neubauten realisiert werden,
wird mit dem Bauleitplan des Ressorts festgelegt. Hiermit wird die Steuerung im
Baubereich gesichert. Darüber hinaus greift das Bundesminis-terium
für Wissenschaft und Forschung nicht in den Wirkungsbereich der
Universitäten
(universitäre Detailsteuerung) ein.
Beilagen
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.