9558/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Oktober 2011 unter der Zl. 9644/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „die Höhe der Rücklagen des Ministeriums und deren Verwendung“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Dazu wird auf die Bundesrechnungsabschlüsse 2009 und 2010 verwiesen, die dem Parlament vom
Rechnungshof gemäß § 9 RHG 1948 vorgelegt wurden.

Zu den Fragen 2, 4, 11 bis 14:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9646/J vom 28. Oktober
2011 durch die Bundesministerin für Finanzen.

Zu den Fragen 5 bis 10:

Der Stand der Rücklagen wird gemäß § 53 Bundeshaushaltsgesetz erst am Ende des Finanzjahres
2011 durch das Bundesministerium für Finanzen ermittelt. Aus diesem Grund ist eine monatliche

Aufschlüsselung der Rücklagenkonten des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) nicht vorhanden.


Zu den Fragen 15 bis 18:

Jahresverfügungsreste des laufenden Finanzjahres werden erst nach dem Rechnungsabschluss 2011
den Rücklagen zugeführt.

Zu Frage 19:

Rücklagen werden nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur budgetären
Bedeckung allfälliger außer- bzw. überplanmäßiger Ausgaben des BMeiA verwendet, etwa für
Mehrausgaben im Bereich friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen.