9558/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.12.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne
Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am
28.
Oktober 2011 unter der Zl. 9644/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
„die
Höhe der Rücklagen des Ministeriums und deren Verwendung“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Dazu
wird auf die Bundesrechnungsabschlüsse 2009 und 2010 verwiesen, die dem
Parlament vom
Rechnungshof
gemäß § 9 RHG 1948 vorgelegt wurden.
Zu den Fragen 2, 4, 11 bis 14:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 9646/J vom 28. Oktober
2011 durch die Bundesministerin für
Finanzen.
Zu den Fragen 5 bis 10:
Der Stand der
Rücklagen
wird gemäß § 53 Bundeshaushaltsgesetz erst am Ende des
Finanzjahres
2011 durch das Bundesministerium für Finanzen ermittelt. Aus diesem Grund
ist eine monatliche
Aufschlüsselung
der Rücklagenkonten des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) nicht vorhanden.
Zu den Fragen 15 bis 18:
Jahresverfügungsreste
des laufenden Finanzjahres werden erst nach dem Rechnungsabschluss 2011
den
Rücklagen zugeführt.
Zu Frage 19:
Rücklagen
werden nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur
budgetären
Bedeckung
allfälliger außer- bzw. überplanmäßiger Ausgaben des
BMeiA verwendet, etwa für
Mehrausgaben
im Bereich friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen.