956/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. April 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0056-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 945/J betreffend „RFID-Chips“, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist bisher in dieser Angelegenheit nicht befasst gewesen und verfügt über keine derartigen Informationen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend befassten Wirtschaftskammer liegen zu einer möglichen Verwendung dieser Chips bei in Österreich verkauften Waren gleichfalls keine Informationen vor. Insbesondere sind ihr keine Liste und keine derartigen Produkte bekannt.

 

Zu Fragen des Schutzes und der diesbezüglichen Information von Verbrauchern ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Für datenschutzrechtliche Regelungen ist auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zu verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Derartige Bestimmungen sind dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nicht bekannt.

 

Für Funkidentifizierungssysteme (RIFD) ist legislativ das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Hinsichtlich allfälliger gesundheitlicher Begleitrisiken der RFID-Technologie ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Der Kunde als Vertragspartner wird mit Abschluss des Rechtsgeschäfts Eigentümer der gekauften Ware. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Rechtsfolgen aufgrund eines Vertragsabschlusses wird auf die Zuständigkeit der Bundesministeriums für Justiz verwiesen.