9565/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.12.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0289-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9671/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rassistisch motivierte Übergriffe in Ainet in Osttirol“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 36:
Vorweg ersuche ich um Verständnis, dass ich im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zu Einzelheiten eines nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens nicht Stellung nehmen werde.
Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde das Ermittlungsverfahren von Amts wegen aus Anlass eines am 12. August 2009 auf dem Internetportal der Kleinen Zeitung veröffentlichten Artikels eingeleitet, wobei eine Rücksprache der zuständigen Referentin mit dem Bezirkspolizeikommando Lienz vom 14. August 2009 ergab, dass bezüglich des kolportierten Sachverhaltes bereits polizeiliche Ermittlungen vorgenommen worden seien und ein sogenannter „Vorfallenheitsbericht“ an die Sicherheitsdirektion Tirol erstattet worden sei.
Am 14. August 2009 langte bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zudem eine Sachverhaltsdarstellung des Rechtsanwalts Dr. J. U. ein, in welcher ebenfalls der Vorwurf erhoben wurde, dass es zu rassistisch motivierten Übergriffen der einheimischen Bevölkerung gegen eine Gruppe von französischen Roma gekommen sein soll. Der Anzeiger spricht in der Sachverhaltsdarstellung von einem pogromartigen Verhalten.
Aufgrund der Ermittlungen der Polizei stellte sich indes heraus, dass es während der gesamten Aufenthaltsdauer der Gruppe französischer Roma zu keinen gerichtlich strafbaren Handlungen zum Nachteil von Angehörigen der Gruppe gekommen war.
Von besonderer Bedeutung waren diesbezüglich die Angaben des Sprechers der Gruppe der französischen Roma, Herrn G. D. Dieser teilte den Beamten mit, dass vermutlich Jugendliche mit der Hand gegen die Wohnwägen geschlagen hätten. Weder er noch andere Angehörige seiner Gruppe hätten diese Personen gesehen. Die Frage, ob es zu rassistischen Äußerungen, Beschädigungen an Fahrzeugen oder Wohnwägen, Verletzungen von Personen oder anderen Straftaten gekommen sei, wurde vom Sprecher verneint.
Durch die Kriminalpolizei wurden im Zuge des Ermittlungsverfahrens insgesamt achtzehn Personen vernommen.
Da keine strafbaren Handlungen eruiert werden konnten, wurde von einer Ausforschung der einzelnen Gruppenangehörigen im Wege der französischen Botschaft Abstand genommen. Die Auswertung von Videoaufnahmen der Mautstelle Felbertauern-Süd zur Ermittlung von Fahrzeugkennzeichen wäre – unabhängig davon, dass wie bereits ausgeführt für eine Ausforschung kein Anlass bestand - nur eine Woche ab Aufnahmedatum möglich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das
Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter – nach Genehmigung eines
entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck –
mit Verfügung vom 11. November 2009 gemäß
§ 190 Z 2 StPO eingestellt.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl