9575/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0290-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9692/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unverständliche Einschränkung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsauftrages in der Causa Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 StPO sowie aufgrund meiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit nicht möglich ist.

Zu 6 bis 8:

Anhaltspunkte für die Stichhaltigkeit der in diesen Fragen angeführten Annahmen sind mir nicht bekannt.

 

Wien,       . Dezember 2011

 

Dr. Beatrix Karl