9575/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0290-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 9692/J-NR/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unverständliche Einschränkung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsauftrages in der Causa Kampusch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 StPO sowie aufgrund meiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit nicht möglich ist.
Zu 6 bis 8:
Anhaltspunkte für die Stichhaltigkeit der in diesen Fragen angeführten Annahmen sind mir nicht bekannt.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl