9577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1125-II/10/2011

Wien, am      . Dezember 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 3. November 2011 unter der Zahl 9690/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Massengrab im burgenländischen Deutsch Schützen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im März 1995 wurden zur Frage nach der Existenz eines Massengrabes in Deutsch Schützen seitens des Bundesministeriums für Inneres Erhebungen im Wege des Amtes der Burgenländischen Landesregierung eingeleitet.

 

Zu den Fragen 4, 6 bis 8, 13, 14, 16 bis 18, 20, 21, 25 bis 27:

Aufgrund der durchgeführten Skartierung alter Aktenbestände ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht mehr möglich.

 

 


Zu Frage 5:

Nachstehende Amtshandlungen sind bei der zuständigen Abteilung „Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge – IV/7 (vormals Abteilung IV/4)“ noch aktenkundig:

12.6.1995, GZ 33.805/10-IV/4/95

 

Schreiben an die Israelitische Kultus-gemeinde (IKG) Wien mit dem Ersuchen um Unterstützung betreffend Aktenrecherche

30.8.1995, GZ 33.901/4-IV/4/95

Besprechung im BM.I mit der IKG Wien und dem Verein „Schalom“ zur Akkordierung der weiteren Vorgehensweise sowie an-schließende schriftliche Information an das Amt der Burgenländischen Landesregierung

Oktober 1995, GZ 33.901/8-IV/4/95:

Schreiben an den Präsidenten der IKG Graz und den Verein Schalom sowie an das Amt der Burgenländischen Landesregierung hinsichtlich der Einstellung der Arbeiten zur Errichtung einer Grabstätte

8. 11.1995, GZ 33.901/9-IV/4/95

Schreiben an die IKG Graz, IKG Wien, Verein „Schalom“ und an das Amt der Burgenländischen Landesregierung hin-sichtlich der Fortsetzung der Arbeiten zur Errichtung einer Grabstätte

 

Zu Frage 9:

Die im Jahr 1995 zuständige Abteilung „Kriegsgräberfürsorge und Personenstandswesen – IV/4“ wurde mit Schreiben vom 14.5.1995, protokolliert unter GZ 33.901/30-IV/4/1995, vom Verein „Schalom“ über eine beabsichtigte Probegrabung zur Lokalisierung des Massen-grabes informiert.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die im Jahr 1995 zuständige Abteilung hatte aufgrund der Aktenlage keine Einwände bzw. Vorbehalte gegen die Probegrabung.

 

Zu Frage 15:

Die im Jahr 1995 zuständige Abteilung wurde im Rahmen einer Besprechung mit der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) am 30. August 1995 mündlich über das Ergebnis der Probegrabung informiert.

 

Zu Frage 19:

Bei der Besprechung im BM.I am 30.8.1995, an der neben einem Vertreter der IKG Wien auch Mag. P. vom Verein Schalom teilnahm, wurde Übereinstimmung darüber erzielt, dass Mag. P. die Durchführung der Errichtung der Grabstätte in Deutsch Schützen gegen


Kostenersatz durch das BM.I veranlassen wird und sich diesbezüglich mit dem Amt der Burgenländischen Landesregierung in Verbindung setzen soll.

 

Zu Frage 22:

Auf ausdrücklichen Wunsch der IKG bestand einerseits die Auflage darin, aus religiösen Gründen mangels individueller Zuordnungsmöglichkeit der Leichenteile und auch aufgrund des porösen Zustands der Gebeine keine Exhumierung vorzunehmen.

 

Andererseits wurde Mag. P. beauftragt, das Einvernehmen mit dem Amt der Burgen-ländischen Landesregierung und der Gemeinde herzustellen; dies insbesondere im Hinblick auf allfällige Vermessungsarbeiten am gegenständlichen Grundstück, das im Eigentum der Urbarialgemeinde Deutsch Schützen steht.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als zuständige Stelle für die Aufarbeitung von NS-Gewaltverbrechen wurde am 11. November 2008 ein Anlass-bericht an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übermittelt.

 

Es wurden drei noch lebende Zeugen, ehemalige Angehörige der Hitlerjugend, die im Jahre 1946 wegen Mittäterschaft (Begleitung der jüdischen Zwangsarbeiter zum Exekutionsort und Verscharren der Leichen) verurteilt wurden, niederschriftlich befragt.

 

Weiters wurden umfassende Ermittlungen und Befragungen bezüglich des Einzelgrabes des am 29. oder 30. März 1945 während des Marsches von Deutsch Schützen nach Hartberg zwischen Jabing und Oberdorf ermordeten jüdischen Zwangsarbeiters durchgeführt, welche jedoch negativ verliefen.

 

Die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurden in enger Kooperation mit den Staatsanwaltschaften Eisenstadt und Dortmund sowie mit Ermittlungsbeamten des Landes-kriminalamtes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.