9578/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/1150-II/2011

Wien, am       . Dezember 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 4. November 2011 unter der Zahl 9694/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Partei „Personenschutz in Österreich - Entwicklung 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2010 wurde im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und dem  Einsatzkommando Cobra für 136 Personen Personen-schutz geleistet.

 

Zu Frage 2:

Bei 9 Personen handelte es sich um  österreichische Staatsbürger, 127 Personen waren ausländische Staatsbürger.

 

Aufschlüsselung nach Nationalitäten:

Personenschutz 2010

Länder

Anzahl der Schutzpersonen

Ägypten

1

Albanien

2

Algerien

2

Angola

2

Bosnien Herzegowina

1

Bulgarien

2

China

2

Deutschland

3

Ecuador

2

Estland

1

Europäische Union

1

Finnland

1

Georgien

1

Griechenland

1

Indien

2

Irak

2

Iran

4

Israel

12

Italien

1

Kolumbien

1

Kroatien

6

Kuwait

2

Luxemburg

1

Libyen

4

Mazedonien

2

Moldawien

1

Montenegro

2

Niederlande

3

Nigeria

2

Österreich

9

Polen

2

Quatar

3

Rumänien

1

Russland

1

Saudi Arabien

2

Schweiz

1

Serbien

3

Slowenien

2

Slowakei

2

Sonstiges - Gruppensicherungen

17 *)

Spanien

3

 

 

 

Tschechien

2

Tschetschenien

5

Türkei

1

Ukraine

1

UN

3

Ungarn

5

USA

2

Venezuela

2

Vereinigte Arabische Emirate

2

Gesamt Anzahl

136

 

*) Bei Gruppensicherungen wird bei gleichlautendem Programm für  mehrere Schutz-personen (Minister) durch ein Team des Einsatzkommando Cobra Personenschutz geleistet, in der Regel ist dies bei Konferenzen der Fall.

 

 

Zu Frage 3:

Der Personenschutz war in keinem Fall erfolglos.

 

Zu Frage 4:

In 124 Fällen wurde erfolgreich Personenschutz für Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekt im Einvernehmen mit bzw. auf Ersuchen von ausländischen Vertretungsbehörden angeordnet.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

In der Regel werden Vertreter ausländischer Staaten auch durch polizeiliche Personen-schutzbeamte ihres Staates begleitet. Im Rahmen des Personenschutzes wird nicht mit ausländischen Geheimdiensten und privaten Sicherheitsfirmen zusammengearbeitet.

 

Zu  Frage 6:

An Kosten für den Personenschutz sind im Jahr 2010 für Personal- und Sachaufwand insgesamt EURO 1.053.742,-- angefallen.

 

Zu Frage 8:

Keine.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 


Zu Frage 10:

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966), das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969), das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr. 488/1977) legen im internationalen Bereich die Verpflichtung zum Schutz von Vertretern ausländischer Staaten fest. Im EU-Bereich besteht der Beschluss des Rates vom 28. November 2002 zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Vereinbarung für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden. Derzeit wird kein Handlungsbedarf gesehen.