958/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. April 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0062-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 950/J betreffend „Sinnhaftigkeit der Verschrottungsprämie für Österreich“, welche die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 haben gegenüber Fahrzeugen, die vor dem 1. Jänner 1996 erstmals zugelassen worden sind, einen niedrigeren Verbrauch und wesentlich niedrigere Abgaswerte. Daraus kann man ableiten, dass der Schadstoffausstoß der Neufahrzeuge gegenüber den zu verschrottenden Fahrzeugen wesentlich niedriger sein und sich damit positiv auf den Umweltschutz auswirken wird.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Wenn bei gleicher Fahrleistung weniger Umweltbelastung auftritt, weil Motoren der neuesten Generation eingesetzt werden, führt dies zu einer geringfügigen Senkung des Mineralölsteueraufkommens, die zudem durch die Beschränkung auf 30.000 Fahrzeuge begrenzt wird. Die Aufkommensverminderung ist auf Grund der ökologischen Vorteile rechtfertigbar.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Da die Prämie direkt an die Kunden ausbezahlt wird und nicht durch die Autohändler auf der Rechnung berücksichtigt werden kann, ist eine transparente Preisgestaltung gewährleistet. Dadurch ergibt sich bei den Kaufverhandlungen die Möglichkeit, dass sich die Kunden ein Anbot stellen lassen, das die Ökoprämie nicht beinhaltet.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Wenn eine Autowerkstatt mit einem Neuwagenvertrieb verbunden ist, sollte ein möglicher Umsatzrückgang im Werkstättenbereich durch die Umsatzsteigerung im Neuwagenabsatz mehr als wettgemacht werden können. Eine substantielle Beeinträchtigung von Reparaturbetrieben sollte weiters durch die Einschränkung auf 30.000 Fahrzeuge ausgeschlossen sein.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Ebenso wie die deutsche Abwrackprämie oder ähnliche Prämien in anderen Mitgliedstaaten der EU hat auch die österreichische Ökoprämie mittelbare Auswirkungen auf die österreichische Zulieferindustrie. Entsprechende Erfolge der deutschen Regelung zeigen sich bereits.