9585/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0298-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9699/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eine Verletzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja.

Zu 3:

Spezielle Fortbildungsveranstaltungen, die geschlechterstereotype Rollenzuschreibungen thematisieren, finden im Bereich des Bundesministeriums für Justiz regelmäßig statt und stehen allen Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz offen. In den letzten Jahren wurden unter anderen folgende Seminare angeboten:

-       Gender Mainstreaming – Leeres Schlagwort oder Schwerpunkt der Führungsarbeit?

-       Frauenzimmer/Mannsbilder: Wer/was macht den Unterschied? An diesem Seminar nahm ein mit Personalentscheidungen befasster Mitarbeiter aus dem Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung teil.


Im Jahr 2012 sind weiters die Seminare

-       „Gender und Justiz: Differenz und Gleichheit vor dem Gesetz“ und

-       „Gleichbehandlungsrecht“

geplant.

Darüber hinaus werden regelmäßig Seminare, die konkret das Thema der Personalentscheidungen behandeln, angeboten. Das Managementseminar „Personal“, das unter anderem Gender Mainstreaming und Gleichbehandlung thematisiert, wurde heuer bereits zum sechsten Mal veranstaltet. An diesem nahmen bisher fünf mit Personalentscheidungen befasste Mitarbeiter/innen aus dem Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung teil.

Das Mitte Dezember 2011 stattgefundene Seminar „Personalauswahl/Senate“ besuchten  zwei im Bereich der Personalauswahl tätige Mitarbeiter/innen aus dem Bundesministerium für Justiz.

Weiters stehen die Fortbildungsveranstaltungen der Verwaltungsakademie des Bundes allen Mitarbeiter/innen des Bundesministeriums für Justiz offen und werden von diesen regelmäßig genutzt.

Als weitere Maßnahme ist das jährlich stattfindende Cross Mentoring Programm des Bundeskanzleramtes anzuführen, an dem auch das Bundesministerium für Justiz beteiligt ist. Das Programm bezweckt die Förderung von Frauen mit Hilfe einer Mentorin/eines Mentors aus einem anderen Ressort. Die Rolle und das Bild der Frau werden dort regelmäßig in Workshops und Vorträgen thematisiert. Zwei Teilnehmer aus dem Bundesministerium für Justiz, die in Personalentscheidungen eingebunden sind, haben daran bereits teilgenommen.

Zu 4:

Innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes der letzten zehn Jahre hat sich – abgesehen von der in der Einleitung der Anfrage genannten Mitarbeiterin – lediglich eine weitere Bedienstete der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz an die Bundes-Gleichbehandlungskommission gewandt. Auch in diesem Fall gelangte die Kommission in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei der Besetzung einer Leitungsfunktion eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorgelegen sei. Diese Mitarbeiterin befindet sich nach wie vor im Rang einer Abteilungsleiter-Stellvertreterin.

Zu 5:

Drin. K. hat Ansprüche auf Entschädigung gemäß § 18a B-GlBG geltend gemacht, über die in einem Dienstrechtsverfahren zu entscheiden sein wird. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu einem anhängigen Verfahren keine Stellungnahme abgeben kann.

Zu 6:

Die Beseitigung bestehender Unterrepräsentationen sowie von Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis sind mir nicht nur persönlich, sondern auch in meiner Funktion als Bundesministerin und Leiterin einer obersten Dienstbehörde ein zentrales Anliegen. So ist es eine Tatsache, dass Leitungsfunktionen im Bereich der Zentralstelle sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften zunehmend mit Frauen besetzt werden. Bezogen auf das Justizressort insgesamt hat sich der Frauenanteil in höheren Positionen innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte vervielfacht. Betrug dieser in den Bereichen Zentralleitung, Gerichte und Staatsanwaltschaften zum 1. Jänner 1990 (zusammen) noch 6,58%, lag er zum 1. Oktober 2011 bei 35,36%.

 

Wien,       . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl