9587/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0299-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9701/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „einseitige Ermittlungen der StA Klagenfurt in der Hypo-Causa“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragepunkte nicht erfolgen kann, weil bereits durch die Auskunft, ob gegen bestimmte Personen Ermittlungsverfahren anhängig sind, rechtlich geschützte Interessen der Betroffenen tangiert werden.

Zu 5:

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erlangte erstmals Ende Juli/Anfang August 2010 Kenntnis vom Verdacht, dass es bei der (Um-)Platzierung von Vorzugsaktien eigenmittelschädliche Nebenvereinbarungen gegeben haben könnte.


Zu 6:

Es wurde nicht nur versucht, den Sachverhalt zu klären, sondern es finden dazu noch weitere Ermittlungen statt. Von einer detaillierten Darlegung der einzelnen Ermittlungsschritte muss ich im Hinblick auf § 12 StPO Abstand nehmen, weil durch deren Bekanntgabe der Zweck der Ermittlungen erschwert und Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 7 bis 18:

Aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung des erstgenannten Fragestellers ist bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein Ermittlungsverfahren gegen die sachbearbeitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt anhängig. Im Hinblick auf dieses anhängige Ermittlungsverfahren ist mir eine Beantwortung der Fragen 7 bis 18 verwehrt, da ich den Ergebnissen der strafrechtlichen Überprüfung des angezeigten Sachverhaltes keinesfalls vorgreifen möchte.

Zu 19 und 20:

Aus Anlass des im Magazin „NEWS“ Nr. 44/11 erschienenen Artikels habe ich die Oberstaatsanwaltschaft Graz um Berichterstattung ersucht. In dem am 7. November 2011 beim Bundesministerium für Justiz eingelangten Bericht legte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ausführlich dar, weshalb ein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründender Anfangsverdacht gegen Dr. O. E. und Dr. K. M. nicht als gegeben erachtet wurde.  

Zu 21 und 22:

Nein, weil die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach dem Inhalt des genannten Berichtes anhand der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsergebnisse einen Anfangsverdacht gegen Dr. O. E. und Dr. K. M. nachvollziehbar verneint hat.

Zu 23:

Vorerst ist das Ergebnis der strafrechtlichen Überprüfung des Sachverhaltes durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption abzuwarten.

 

 

Wien,    . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl