959/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 10. April 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0064-IK/1a/2009

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 968/J betreffend „der Preisentwicklung bei Medikamenten aufgrund der Mehrwertsteuersenkung“, welche die Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Nach den Bestimmungen des Preisgesetzes 1992 ist für die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise hinsichtlich der Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes der Bundesminister für Gesundheit zuständig, bei dem auch die diesbezügliche Preiskommission angesiedelt ist.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist nach den Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes für die korrekte Preisauszeichnung zuständig. Daher sind vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die zuständigen Vollziehungsorgane der Länder darauf aufmerksam gemacht worden, auf die korrekte Preisauszeichnung bei Arzneimitteln zu achten.

 

Von Punkt 7 der Anfrage bin ich nicht angesprochen.