9591/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0225-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9719/J vom 9. November 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 36.:
Die den vorliegenden Fragen zu Grunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der MVG zu welchem es keine Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen gibt. Sie beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und sind daher von dem in Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu 37. und 38.:
Die gemäß der Geschäfts- und Personaleinteilung zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen hat nach Einholung sämtlicher für eine Beantwortung erforderlichen Informationen und unter Berücksichtigung der das Interpellationsrecht betreffenden rechtlichen Rahmenbedingungen einen Beantwortungsentwurf erstellt.
Mit freundlichen Grüßen