9595/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am 9. Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0226-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9723/J vom 9. November 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 13.:

Die den vorliegenden Fragen zu Grunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der MVG und beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.