9595/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 9. Jänner 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0226-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9723/J vom 9. November 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 13.:
Die den vorliegenden Fragen zu Grunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der MVG und beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen