9596/AB XXIV. GP

 
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0168-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. Jän. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 10. November 2011, Nr. 9748/J, betreffend

                        Gen-Kartoffel „Fortuna“

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 10. November 2011, Nr. 9748/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Entsprechend dem EU-Zulassungsverfahren wurde der Zulassungsantrag für die pilzresistente Kartoffel Fortuna im Oktober 2011 der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur Beurteilung und Prüfung übermittelt. Die Stellungnahme der EFSA wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012 vorliegen, danach findet die Behandlung im Ständigen Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit statt. Wie die zahlreichen negativen Stellungnahmen Österreichs bei vergangenen Abstimmungen über Zulassungen von GVO zeigen, ist die österreichische Position im Ständigen Ausschuss grundsätzlich sehr kritisch. Aufgrund des frühen Stadiums gegenständlichen Zulassungsantrags kann derzeit weder die Haltung der Mitgliedstaaten noch eine Behandlung im Rat abgeschätzt werden.


Zu den Fragen 4 und 5:

 

Weltweit wurden 2010 auf rund 148 Mio ha Fläche genetisch veränderte Pflanzen angebaut. Der GVO-Anbau in Europa liegt unter 100.000 ha und damit im Promillebereich der Weltproduktion. Der Anteil der daraus gewonnenen Lebens- und Futtermittel ist daher entsprechend gering.

 

Zu Frage 6:

 

Dazu liegen dem Ressort keine Zahlen vor. Für den gentechnischen Anbau sind keine speziellen Förderungen vorgesehen.

 

Zu Frage 7:

 

Es werden seitens meines Ressorts alle Anstrengungen unternommen, um die gentechnikfreie Bewirtschaftung in Österreich weiterhin beizubehalten. Der Anbau von GVOs ist derzeit in Österreich verboten. Auch in der EU ist der Anteil an GVO-Kulturen sehr gering und noch dazu abnehmend.

 

Zu Frage 8:

 

In Österreich werden keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut, daher ist die Gefahr der Kontamination von Honig mit GVO-verunreinigten Pollen oder Nektar nicht gegeben. Für die heimischen Imker sehe ich daher derzeit keine Gefahr von Vermarktungshindernissen.

 

Der Bundesminister: