9604/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1192-I/1/c/2011

Wien, am      . Jänner 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Herbert und weiterer Abgeordneter haben am 09. November 2011 unter der Zahl 9716/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorgehensweise bei der Planstellenvergabe der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zur InteressentInnensuche vom 09. November 2010, GZ 6104/24220/2010, Planstelle des Referatsleiters Verkehr beim SPK Eisenstadt (E2a/7), haben sich 11 Beamte und 1 Beamtin beworben.

 

Im Besetzungsverfahren in Abwägung aller gemäß Funktionsbesetzungserlass und der Arbeitsplatzbeschreibung geforderten Voraussetzungen unter Einbindung der Stellung­nahmen der unmittelbaren Vorgesetzten kam der Kommandant des LPK Burgenland zur Überzeugung, dass von allen BewerberInnen KontrInsp Johann UNGER aufgrund seiner bisherigen, tadellosen Laufbahn, seiner überzeugenden Führungs- und Fachkompetenzen der Bestgeeignetste ist. Eine Bewertung aufgrund des Lebensalters gilt bei den Auswahl-kriterien gem. Bundes-Gleichbehandlungsgesetz als diskriminierend und wurde deshalb bei der Auswahlentscheidung nicht herangezogen.


In der Führungskompetenz wurde ChefInsp Vinzenz SÜSS gleichwertig sowohl von seinem unmittelbaren Vorgesetzten Oberst TINHOF als auch dem LPK-Kommandanten eingestuft, jedoch verfügt er nicht über die für diese Funktion erforderliche Fachkompetenz und nicht über dieses hohe Maß an Motivationsfähigkeit und Einsatzbereitschaft wie der vom LPK-Kommandanten vorgeschlagene KontrInsp UNGER. Eine weitere Reihung wurde vom LPK nicht vorgenommen.

 

Aufgrund der Mitbewerbung eines behördenfremden Bediensteten wurden die Bewerbungs-unterlagen zur Entscheidung dem BM.I vorgelegt.

 

Nach Beurteilung derselben schloss sich sowohl das BM.I als auch das zuständige Personalvertretungsorgan, der Zentralausschuss für die Bediensteten des österreichischen Sicherheitswesens, dem Vorschlag des LPK Burgenland  zur Einteilung von KontrInsp Johann UNGER als Referatsleiters Verkehr beim SPK Eisenstadt an.

 

Zu Frage 2:

ChefInsp Vinzenz SÜSS wurde am 1. Juni 2001 als Kommandant am GP Wulkaprodersdorf (E2a/5) eingeteilt und im Zuge der Strukturreform Team 04 mit 1. Juli 2005 als Kommandant der PI-DHI Wulkaprodersdorf (E2a/6) aufgewertet. Seit dieser Zeit hat er sich für 2 Planstellen beworben:

 

26.03.2008 Personalabteilung, Fachbereich 2, Fachbereichsleiter (E2a/6) und

22.11.2010 Stadtpolizeikommando Eisenstadt, Referatsleiter Verkehr (E2a/7).

 

Beim Besetzungsverfahren des/der FachbereichsleiterIn des FB PA 2 der Personalabteilung wurde ebenfalls in Abwägung aller gemäß Funktionsbesetzungserlass und der Arbeitsplatz-beschreibung geforderten Voraussetzungen unter Einbindung der Stellungnahmen der unmittelbaren Vorgesetzten vom LPK-Kommandant für Burgenland im Einvernehmen mit dem Fachausschuss einem anderen Bewerber der Vorzug gegeben. Auch hier wurde in der Bewertung das Lebensalter bei den Auswahlkriterien gemäß Bundes-Gleichbe-handlungsgesetz bei der Personalentscheidung nicht diskriminierend herangezogen.

 

Abschließend wird angemerkt, dass gemäß § 4 Absatz 3 BDG von mehreren Bewerbern, die die Ernennungserfordernisse erfüllen, nur der ernannt werden darf, von dem auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, dass er die mit der Verwendung auf der Planstelle verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weise erfüllt.