9605/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1088-II/10/a/2011
Wien, am . Jänner 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. November 2011 unter der Zahl 9724/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „ den ‚Sicherheitspakt für
die Steiermark‘“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 25 bis 28:
Für
die Jahre 2000 bis 2003 steht aufgrund erfolgter Skartierung kein derartiges
Datenmaterial mehr zur Verfügung. Für den Zeitraum vom 1. Jänner
2004 bis zum
1. Juli 2005 (Zeit vor der Wachkörperzusammenlegung) liegen dem
Landespolizeikommando für die Steiermark keine detaillierten
Informationen aus dem Bereich der Bundespolizei-direktionen (Graz und Leoben)
über Personalzuweisungen/-verschiebungen zu den einzelnen ehemaligen
Wachzimmern vor, zumal diese nicht als eigenständige Dienststellen
geführt wurden.
Zu den Fragen 5 bis 12:
Dienstbare Personalstände des Landespolizeikommandos für die Steiermark (zur Dienst-leistung verfügbare Bedienstete; Abwesenheiten wie z.B. auf Grund von Karenzierungen, Zuteilungen, Ruhestandskrankenstände, E1- u E2a-Ausbildungen udgl. sind daher nicht enthalten):
1.1.2004 nur Gen-darmerie |
1.1.2005 nur Gen-darmerie |
1.1.2006 |
1.1.2007 |
1.1.2008 |
1.1.2009 |
1.1.2010 |
1.11.2011 |
1.702 |
1.813 |
2.446 |
2.461 |
2.442 |
2.391 |
2.367 |
2.309 |
Zu den Fragen 13 bis 24:
Die nachstehend angeführte Tabelle beinhaltet vom 1. Jänner 2000 bis zum 1. Jänner 2005 alle Wachzimmer, Gendarmerieposten, Grenzdienststellen, Verkehrsabteilung-Außenstellen und ab 1. Jänner 2006 alle Polizeiinspektionen, Autobahnpolizeiinspektionen/Verkehrs-inspektionen, Dienststellen für Ausgleichsmaßnahmen und Polizeidiensthundeinspektionen.
|
1.1. 2000 |
1.1. 2001 |
1.1. 2002 |
1.1. 2003 |
1.1. 2004 |
1.1. 2005 |
1.1. 2006 |
1.1. 2007 |
1.1. 2008 |
1.1. 2009 |
1.1. 2010 |
1.11. 2011 |
||||||||
188 |
188 |
179 |
171 |
166 |
162 |
166 |
166 |
165 |
165 |
165 |
163 |
|||||||||
Zu den Fragen 29 bis 36:
Entwicklung der Personalzuweisungen von Exekutivbediensteten für das Landespolizei-kommando für die Steiermark:
2004 nur Gen-darmerie |
2005 nur Gen-darmerie |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
118 |
139 |
144 |
159 |
118 |
134 |
83 |
274 |
Unter Berücksichtigung der Abgänge im Vergleich zu den Vorjahren (SPK Graz und Leoben - 2005 keine Vergleichswerte zum Vorjahr) gab es in den Jahren 2004 einen realen Personalzuwachs von 56, 2007 von 5 und 2011 von 45 Exekutivbediensteten.
Zu den Fragen 37 und 38:
Der Umsetzung des „Sicherheitspaktes mit dem Land Steiermark“ wird seitens des Bundesministeriums für Inneres Rechnung getragen. Insbesondere darf dabei auf 2 neue Dienststellen für Ausgleichsmaßnehmen, die 112 zusystemisierten Planstellen und die
bereits durchgeführten 357 Versetzungen von Polizistinnen und Polizisten für Organisations-einheiten für den Bereich des Landespolizeikommandos für die Steiermark verwiesen werden. Darüber hinaus wurden die zuständigen Dienstbehörden generell angewiesen bei sämtlichen Personalmaßnahmen die Ballungsbereiche vorrangig zu beteilen.
Zu den Fragen 39 und 40:
Ein exaktes Ausmaß beziehungsweise ein konkretes Datum über Personalstandsent-wicklungen beim Landespolizeikommando für die Steiermark kann für den angefragten Zeit-raum aufgrund verschiedener nicht im Detail vorhersehbarer Faktoren (Anzahl der konkret auszumusternden Grundausbildungslehrgangsteilnehmer, Versetzungsersuchen von Be-diensteten, Karenzierungen etc.) nicht angegeben werden.
Zu den Fragen 41 bis 44:
Schätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu Frage 45:
Nein. Die Zuweisung von Exekutivbediensteten und die Systemisierung von Planstellen sind zwei völlig verschiedene Maßnahmen.
Zu den Fragen 46 bis 49:
Für die Jahre 2000 bis 2003 steht aufgrund erfolgter Skartierung kein derartiges Datenmaterial mehr zur Verfügung. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 1. Juli 2005 (Zeit vor der Wachkörperzusammenlegung) liegen dem Landespolizeikommando für die Steiermark keine Personalzuweisungen und -abgänge zu den einzelnen Dienststellen (ehemalige Wachzimmer) vor.
Zu den Fragen 50 bis 58:
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
bis 1.11.2011 |
144 |
30 |
74 |
70 |
80 |
88 |
91 |
95 |
Zu den Fragen 59 bis 71:
Es liegen keine Aufzeichnungen darüber vor, ob sich eine Bedienstete oder ein Bediensteter die/der sich auf eigenem Wunsch versetzen ließ, zu einem anderen Zeitpunkt wieder zur ursprünglichen Dienstbehörde zurückkehren möchte.
In diesem Zusammenhang darf grundsätzlich angemerkt werden, dass eine Versetzung nur aus dienstlichen Gründen zulässig ist und für deren Prüfung in erster Linie dienstbetriebliche Kriterien wie insbesondere der Personalbedarf bei den beiden Landespolizeikommanden im Allgemeinen sowie der konkrete Personalbedarf bei den von der Versetzung betroffenen Dienststellen zu prüfen sind.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Inneres aus sozialen Erwägungen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Dienstgeber aber auch stets bemüht, Versetzungsansuchen von in Wien tätigen Kolleginnen und Kollegen auch in die Steiermark zu erfüllen. Dieser Umstand wird soweit möglich auch in der jährlichen Personalbedarfsplanung berücksichtigt.
Zu Frage 72:
Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 und 15 der parlamentarischen Anfrage 8374/J vom 29. April 2011 wird verwiesen.