9610/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0272-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 9. Jänner 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9768/J-NR/2011 betreffend Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Seit 1. Jänner 2010 wurde die Ausübung von 113 Nebenbeschäftigungen gemäß § 56 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 gemeldet. Davon entfallen 35 auf die Zentralleitung und 78 auf die nachgeordneten Dienststellen.

 

Seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts wurde keine Nebenbeschäftigung gemeldet.

 

Für den Bereich der ausgegliederten Universitäten wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Meldung von Nebenbeschäftigungen von den den Universitäten zur Dienstleistung zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten bei dem für jede Universität zur Besorgung der einschlägigen Dienstrechtsangelegenheiten eingerichteten „Amt der Universität“ liegt.

 


Zu Fragen 3 und 4:

Bisher wurden weder im Bereich der Zentralleitung noch im Bereich der nachgeordneten Dienststellen Nebenbeschäftigungen untersagt. Die Überprüfung erfolgt weiterhin durch die sachlich zuständige Personalabteilung. Bei den Universitäten liegt die Zuständigkeit zur Überprüfung - wie bereits oben ausgeführt - beim jeweiligen Amt der Universität.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.