9612/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0313-III/4a/2011 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 9. Jänner 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9979/J-NR/2011 betreffend drohenden Ärzt/innen-mangel in Oberösterreich, die die Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 24. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 3:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Österreichischen Ärztekammer Auftraggeber einer Studie bei der Gesundheit Österreich GmbH zur Erhebung des Ärztebedarfes bis zum Jahr 2030. Laut Aussagen des Auftragnehmers kann voraussichtlich in den nächsten Monaten mit dem Vorliegen dieser Studie gerechnet werden.
Eine Terminisierung der Fertigstellung dieser Studie ist im Hinblick auf die Komplexität der verarbeiteten Daten schwer möglich. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist sowohl an einer raschen als auch an einer wissenschaftlich fundierten Beendigung dieser Studie interessiert. Die Präsentation der Ärztebedarfsstudie wird im Einvernehmen der Auftraggeber erfolgen.
Zu Frage 4:
Die APA-Presseaussendung vom 8. November 2011 bezog sich auf die Aussagen des Landeshauptmanns von Oberösterreich in seiner Pressekonferenz vom gleichen Tag und nicht auf konkrete Studienergebnisse.
Zu Frage 5:
Zur Frage eines allfälligen weiteren Standortes für Studien-/Ausbildungsplätze für Ärzt/innen hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unter Bezugnahme auf die Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 2009 gegenüber dem Land Oberösterreich mitgeteilt, dass bei Vorliegen eines tatsächlichen Bedarfes, der nicht durch Synergieeffekte an den bestehenden Medizinischen Universitäten bedeckt werden kann, zunächst mit dem Land Oberösterreich in Verhandlung getreten werden wird.
Zu Fragen 6 und 7:
Zur Weiterentwicklung der postpromotionellen ärztlichen Ausbildung und Erstellung von Ausbildungsangeboten an Jungmediziner/innen wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit und auf die Krankenanstaltenträger als Arbeitgeber hingewiesen.
Es ist aber besonders zu betonen, dass die medizinischen Universitäten im gemeinsamen Verständnis die Weiterentwicklung des Curriculums der Humanmedizin betreiben und in diesem Sinne bereits erfolgreich einen Kompetenzlevelkatalog für Absolvent/innen erarbeitet haben. Dieser soll in den kommenden Studienjahren durch Änderung der jeweiligen Curricula umgesetzt werden. In diesem Kontext wird von den medizinischen Universitäten die Ausweitung des Klinisch-Praktischen Unterrichts im letzten Studienjahr vorangetrieben.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.