9613/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0318-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 9. Jänner 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10041/J-NR/2011 betreffend sogenannte
Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren
Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter, die die Abgeordneten Gerald Grosz,
Kolleginnen und Kollegen am
30. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Gemäß Art. 20 Abs. 1 B-VG ist die Weisung das primäre Element der Steuerung einer mono-kratisch organisierten Verwaltungsbehörde. Nur durch sie ist es dem Nationalrat außerdem möglich, mich für das Handeln einer/s Bediensteten meines Bundesministeriums bzw. meines sonstigen Zuständigkeitsbereiches verantwortlich zu machen.
Jeder Auftrag des Leiters/der Leiterin einer solchen
Behörde, sofern er/sie sich auf Vollzugs-aufgaben der Behörde
bezieht, ist daher im Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Solche Weisungen
werden im Einzelnen nicht festgehalten, so dass es auch nicht möglich ist,
sie im Nachhinein aufzulisten. Schriftliche Weisungen im Sinne des § 44
Abs. 3 BDG wurden nicht
erteilt.
Zu Frage 3:
Mein Kabinett ist den übrigen Organisationseinheiten des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung hierarchisch nicht
übergeordnet. Die Mitarbeiter/innen meines Kabinetts sind
daher den Bediensteten des Bundesministeriums gegenüber nicht
weisungsberechtigt.
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.