9613/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0318-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 9. Jänner 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10041/J-NR/2011 betreffend sogenannte
Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am
30. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Gemäß Art. 20 Abs. 1 B-VG ist die Weisung das primäre Element der Steuerung einer mono-kratisch organisierten Verwaltungsbehörde. Nur durch sie ist es dem Nationalrat außerdem möglich, mich für das Handeln einer/s Bediensteten meines Bundesministeriums bzw. meines sonstigen Zuständigkeitsbereiches verantwortlich zu machen.

 

Jeder Auftrag des Leiters/der Leiterin einer solchen Behörde, sofern er/sie sich auf Vollzugs-aufgaben der Behörde bezieht, ist daher im Rechtssinn als Weisung zu qualifizieren. Solche Weisungen werden im Einzelnen nicht festgehalten, so dass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten. Schriftliche Weisungen im Sinne des § 44 Abs. 3 BDG wurden nicht
erteilt.


Zu Frage 3:

Mein Kabinett ist den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiter/innen meines Kabinetts sind
daher den Bediensteten des Bundesministeriums gegenüber nicht weisungsberechtigt.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.