9614/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                                          BMWF-10.000/0266-III/4a/2011

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 9. Jänner 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9706/J-NR/2011 betreffend weitere Entwicklung der Studiengebühren, die der Abgeordnete Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am
9. November 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es ist bekannt, dass ich für Studienbeiträge in verträglicher Höhe unter Berücksichtigung sozialer Aspekte eintrete. Ich habe dazu einen Entwurf vorgelegt, zu dem aber noch kein Begutachtungsverfahren möglich war. Ich bin jederzeit zur Diskussion dieses Vorschlages oder damit zusammenhängender Vorschläge bereit.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Ich halte die derzeitige noch anwendbare Regelung der Studienbeiträge nicht für angemessen, eine sozial ausgewogene Neuregelung wäre sinnvoll. Mein Ziel bleibt, grundsätzlich die Studienbeitragsregelung neu zu regeln, wobei die Autonomie der Universitäten bei der Festsetzung stärker berücksichtigt werden soll. Gegenwärtig gibt es aus oben genannten Gründen keine konkretisierten Gesprächstermine. Zu den Details siehe Beilage.


Zu Frage 4:

Es gab Gespräche, allerdings keine vertiefte inhaltliche Erörterung zum vorgelegten Entwurf.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Da derzeit wie beschrieben keine Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen geplant ist, wurden auch keine Gespräche mit dem BZÖ oder den Grünen geführt.

 

Zu Frage 7:

Nein, es wurden keine weiteren Gutachten in Auftrag gegeben und es ist auch keine Einholung derartiger Gutachten geplant, zumal das vorliegende und öffentlich bekannte Gutachten des Verfassungsjuristen und Kenners des Universitätsgesetzes 2002 o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Heinz Mayer klar ausführt, wie nach Wegfall weniger Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 zum Studienbeitrag mit Ablauf des 29. Februar 2012 umgegangen werden kann. Er stellt eindeutig fest, dass die Universitäten ab diesem Zeitpunkt selbst über Einhebung und Höhe des Studienbeitrages entscheiden können.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.

 

 

 

 

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.